Lärmbelästigungen sind mies. Das Problem ist natürlich, dass es von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, was einen stört.

Aber Pluspunkt für dich, dass du wenigstens mal selber runtergegangen bist und um Ruhe gebeten hast. Ist heute eine Seltenheit. Wollte ich loswerden.

Nun zu deiner Frage:

Ja, du kannst anonym bleiben. Es ist meistens so, dass die Polizei kontaktiert wird, die Einsatzörtlichkeit anfährt und die Ruhe herstellt. Reine Gefahrenabwehr, da ja eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht.

Danach wird - wenn überhaupt - lediglich ein polizeiinterner Vermerk erstellt, eigentlich für die Kollegen selbst als Arbeitsnachweis. Da gibt es keine Akte.

Bei mehrmaligen Störungen am selben Tag/Abend wird aber evtl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wo du ja dann als Zeuge fungierst. Da ist es dann schwierig mit der Anonymität, weil die Polizei ja zusätzlich einen Personenbeweis braucht, WARUM sie da angefahren sind.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten !

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Weil „Macht“ gerne einmal missbraucht wird…

Für den maschinellen Datenabgleich brauchst du eine rechtliche Grundlage (Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung).

Erst dann ist es einem Polizisten erlaubt, eine Person im Datenbestand abzufragen.

Ansonsten würde jeder Polizist beliebig die Leute abfragen die er kennt oder Prominente, was die denn alles in ihrem Leben verbrochen haben. Das wäre dann eine unberechtigte oder widerrechtliche Abfrage. Deshalb wird das durch Zufallsprinzip (in Bayern jede 100.) eine Abfrageprotokollierung versandt, in welchem der Polizist den Grund der Abfrage angeben muss.

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Meistens ist es so, dass bei solchen Anzeigen eine Mitteilung an deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt wird. Die entscheidet dann, ob du gesperrt bist, MPU machen musst, o.ä.

Solange du nichts hörst, ist alles in Ordnung. Du kannst ganz normal zur Fahrschule.

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Oh Gott, dein Nachbar wär ich nicht gern…

Anstatt einfach rüberzugehen, klingeln oder klopfen, nett mit ihnen reden, sich vorstellen, in der Nachbarschaft Willkommen heißen und sie bitten, dass sie in deiner Mittagspause vielleicht nicht gerade bohren sollten rufst du gleich die Polizei?

und komm mir nicht mit der Ausrede, dass es keine Chance gibt, mit ihnen zu reden. Du willst es einfach nur nicht. Lass mich raten, du wolltest auch „anonym bleiben“ wo du angerufen hast, oder?

Woher sollen die das wissen, dass dich das stört?

Ist bei dir Zuhause alles geklebt oder was? Hast du nie gebohrt?

Meine Güte. Das wird ja ein tolles nachbarschaftliches Verhältnis. Glückwunsch.

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Ein Verfahren wird so oder so eingeleitet. Das ist nicht zu verhindern.

Auch wenn du zB aus Notwehr handelst wird gegen dich ein Verfahren eingeleitet weil die Tatbestände erfüllt sind.

Hier ist es genauso. Du kannst aber dann natürlich gegen das Blitzerfoto Einspruch einlegen und eventuell kann dann bei der Gerichtsverhandlung zu deinen Gunsten entschieden werden.

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Eine „Belästigungsanzeige“ ist lediglich eine Orndungswidrikeit wo ein Bußgeld folgen würde. Da er sich selbst angezeigt hat, hast du dich nicht strafbar gemacht.

Mit „meiner Mutter drohen“ ist keine Straftat. Eine Bedrohung liegt vor, wenn du ihm mit einer Straftat drohst. Wenn du zB gesagt hättest „meine Mutter wird dich schlagen“ dann ja. Ansonsten hast du nichts zu befürchten.

Würde mir trotzdem mal Gedanken machen, wieso ein Ü40 Typ mit nem 16 Jährigen befreundet ist.

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Ein Polizist (wenn er uniformiert ist) ist nicht verpflichtet, dir seinen Dienstausweis zu zeigen.

Zudem gibt es in manchen Bundesländern keine Dienstnummer, soviel dazu.

Ein Polizist kann nicht ohne Grund deinen Ausweis verlangen. Einen Ausweis verlangen ist die Maßnahme der sog. Identitätsfeststellung. Die trifft er entweder zur Gefahrenabwehr (zB in Bayern nach dem PAG) oder zur Strafverfolgung nach der StPO.

Es hat schon seinen Grund warum er deinen Ausweis verlangt.

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Du wohnst über ihm oder?

vielleicht bist du einfach zu laut für ihn?

Ich kann nur eine Vermutung aufstellen, aber:

das Problem der heutigen Gesellschaft ist die mangelnde Kommunikation. Anstatt einfach mal hinzugehen und fragen ob es win Problem gibt damit man sich ändern kann oder alles wieder gut ist wird lieber bei einer Ruhestörung die Polizei gerufen oder auf gute Frage eine Frage gestellt ohne wir alles wissen können.

Rede doch einfach mit deinem Nachbarn? Er wird dir schon nicht den Kopf runterreißen.

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„... wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

ich bin kein Staatsanwalt, deswegen weiß ich nicht was seine Strafe sein wird, aber das KANN ihn erwarten. Hoffe jedenfalls dass er bestraft wird aufgrund dee hohen kriminellen Energie, nur leider interessiert sich die Staatsanwaltschaft manchmal nicht dafür bei einem so „geringen“ Vermögensschaden.

wünschen würd ichs mir jedenfalls.

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Ich gehe stark davon aus, dass es eine Betrügerische Masche ist.

Name Fake, Adresse Fake und Konto bestimmt ein N26 Konto.

Anzeigen kannst dus natürlich, die Wahrscheinlichkeit, dass dabei was rauskommt ist sehr sehr gering. Sollte was rauskommen, kannst du deinen finanziellen Schaden zivilrechtlich einklagen, ich würde mich aber wenn ich du wäre darauf einstellen, dass dein Geld weg ist.

Bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, hoffe aber für dich, dass du fürs nächste schlauer bist was ebay Kleinanzeigen angeht.

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Eher weniger... also du kannst sie natürlich darum bitten, es hat aber verschiedene Gründe, warum sie es nicht machen.

zum Einen, wie ein Beantworter schon geschrieben hat, geht es um die Sicherheit des Beamten. Der Beamte kennt dich nicht und es hat schon einen Grund, warum die Polizei zu dir kommt - welcher auch immer.

der zweite ist schlichtweg der, sollte ein dringender Einsatz kommen, sind die Beamten erst Mal damit beschäftigt, sich wieder die Schuhe anzuziehen, was aufgrund des ersten Grundes unsicher und zeitraubend ist.

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In der Regel gibt man bei einem „Kaufvertrag“ dem Verkäufer eine Kulanz von 10 Tagen. Der Warenbetrug ist eigentlich noch nicht erfüllt.

Zur Info was dann die Anzeige angeht: eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen. Sie wird trotzdem an die Staatsanwaltschaft abgegeben, wird aber eingestellt, weil der Warenbetrug wie gesagt nicht erfüllt ist.

ich hatte auch mal jemanden, der etwas bestellt hat, um 23:00 überwiesen hat und am nächsten Tag schon Anzeige erstatten wollte.

Brauchst dir nix denken.

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So wie ich das rauslese ist es eine Verkehrsunfallflucht?

Normalerweise ist die Höhe des Schadens der Polizei egal, da diese nichts mit der Schadensregulierung zu tun hat, es sei denn der Schaden ist unter 25€, dann zählt es nicht als Verkehrsunfall.

Bei der Verkehrsunfallflucht will aber der Staatsanwalt meist die Höhe des Schadens wissen. Ist es nur ein leichter Kratzer, kann man behaupten „ja gut, der Verursacher hat es schlichtweg nicht bemerkt“. Ist es jedoch ein großer Schaden, kann man von einer Bemerkbarkeit ausgehen. Auch an sowas macht der Staatsanwalt das Strafmaß fest.

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Die Anzeige gibt es bereits, in der du Beschuldigter bist.

kommt nur noch darauf an, ob der Inhaber der Lampen Strafantrag stellt oder nicht.

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Da liegt eine Ordnungswidrigkeit im Raum. Du bist verpflichtet, deine Personalien zu nennen ansonsten würdest du eine erneute Ordnungswidrigkeit begehen.
die Daten können überprüft werden, es kann aber auch sein, dass du, bis die Identität festgestellt ist festgehalten wirst.

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Versuchen kannst du alles, nur obs was bringt ist die andere Sache.

ich glaube anhand der anderen Antworten brauch ich die Rechtmäßigkeit nicht mehr erläutern. Ich sag nur, was jetzt auf dich zukommt:

du kriegst ein Schreiben von der Zentralen Bußgeldstelle mit dem Vorwurf und dem Überweisungsträger für sie Strafe.
Du kannst aber auch Einspruch einlegen, dann kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Da wirst dann du und die Polizisten, die die Owi verfolgt haben, vorgeladen.

Da kannst du auch erneut schildern wie es aus deiner Sicht war und anschließend ist es Richtersache. Die Chancen dafür sind aber eher solala

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Die Bodycams haben ein sog. prerecording, welches 30 Sekunden aufnimmt und dann wieder löscht und die nächsten 30 Sekunden aufnimmt.

Schaltet man diese ein, ist sie automatisch im Prerecording, die ohne Probleme laufen darf. Ist die Situation jedoch brenzlig für einen Polizisten, schaltet er auf Aufnahme. Die ersten 30 Sekunden sind jedoch mit dabei wegen dem Prerecording, nur dieses ist eben ohne ton

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