Um Förster in Deutschland werden zu können, muss eine Person eine Ausbildung zum Forsttechniker oder Forstwirt absolviert oder Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder Forstwissenschaften an einer Universität studiert und abgeschlossen haben. Nach dem Studium schließt sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst an, die mit der staatlichen Laufbahnprüfung als Forstinspektor (Eingangsvoraussetzung Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH), dann gehobener Dienst) oder Forstassessor (Eingangsvoraussetzung Diplomforstwirt (Universität), dann höherer Dienst) endet. Forsttechniker und Forstwirte können allerdings nur im privaten Wald auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden. Im öffentlichen Waldbesitz ist die Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) zwingend erforderlich. Im Privatwald wird sie in der Regel auch erwartet.

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