@SirPeterGriffin: Genau.
Das ungeborene Baby ist ein sog. nasciturus (in der Rechtssprache). Diesem kommen teils rückwirkende/aufschiebend Rechte und Pflichten zu (kommt darauf an, welcher Lehrmeinung man folgt; der der Suspensivbedingung oder der Resolutivbedingung).
Mit dieser erschaffenen Konstruktion wird das Recht auf Leben aber nicht hergeleitet. Es geht dabei viel mehr um Rechte betr. Erbenstellung, Versicherungen, etc.
Hoffe ich konnte Dir helfen.