Voraussetzungen
Sie können eingestellt werden, wenn Sie:
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (1.)
die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten
gerichtlich nicht vorbestraft sind oder gegen Sie kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist
nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeidienst geeignet sind
in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
aus polizeiärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sind
das 37. Lebensjahr am Einstellungstag noch nicht vollendet haben
eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (Abitur), einen gleichwertigen Bildungsstand (z.B. Fachhochschulreife) oder einen Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (2.) besitzen
sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) nachweisen können oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 besitzen (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
das Deutsche Sportabzeichen besitzen und es zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwölf Monate ist (3.)
das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze besitzen und es am 1.6. des Einstellungsjahres nicht älter als vierundzwanzig Monate ist (3.)
die Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe bis zum 1.6. des Einstellungsjahres erworben haben
als Frau mindestens 163 cm, als Mann mindestens 168 cm groß sind
Ihr Body-Mass-Index (Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch Körpergröße in Metern zum Quadrat) nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 ist
das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben
ferner müssen Sie bis zum 1.6. des Einstellungsjahres nachweisen, dass Sie die Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) beherrschen. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen.
Für Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen. Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt. Eine Einstellung in den Polizeidienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz Abschluss einer Fachschule entsprechend den Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen, sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.
Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht) ausgestellt wurden, die zur Ausstellung von Nachweise berechtigt sind.
Wo Sie das Deutsche Sportabzeichen erwerben können, erfahren Sie hier: Deutsches Sportabzeichen. Einige Kreispolizeibehörden bieten auch die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizei-Bewerberinnen und Polizei-Bewerber an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze kann bei der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft e. V. abgeleistet werden. Aber auch beim Deutschen Roten Kreuz, bei der Wasserwacht und beim Arbeiter Samariter Bund bestehen solche Möglichkeiten.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht aus:
PC-Test (1. Tag)
polizeiärztliche Untersu