App im Playstore öffnen ,wenn du runter scrollst, steht Abos verwalten da ist aufgelistet welche Abos du hast anklicken und dann abo kündigen. PS: ich hatte 2 Abos ein Jährliches und eins Monatlich und die haben mir auch was abgezogen...! :S
Hallo
Habe mittlerweile auch schon meine 2 te Mahnung.
Ich hatte ebenfalls irgendwann die Email mit Promail bekommen , nur in Eile auf weiter angeklickt, da ich gmx nur benutze, um eventuelle Emails von alten Kontakten zu checken. Habe mittlerweile Gmail, welches viel besser ist.
Ich habe natürlich viel nachgelesen und auch einiges dazu gefunden.
Da ich die ganzen Spam Emails ( also trozt Promail), die immer: GMX Spamverdacht, Ihr Gewinn,.. etc heißen kaum anklicke, wurde ich auch nicht auf die Rechnung aufmerksam.
Laut Bundesministerium Für Justiz und Verbraucherschutz
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html
Angebot von GMX:
Das Bild beim Beginn des Bestellvorgangsdort sind keine Zahlungsbedinungen angegeben.(Punkt 1 BMJV)
Punkt 2 ist erfüllt
außerdem ist der Punkt 3 auch nicht eindeutig:
Der Vertrag wurde mit einer Schaltfläche(Internet) abgeschlossen, aber Laut dem Bild oben ist eindeutig zu erkennen dass man 1 Monta gratis Testet, weiter unten steht hat sie Topmail überzeugt, genießen sie weiterhin für 4,99...... Premium Vorteile.
Meiner meinung Nach ist das nicht eindeutig und der Vertrag wird unwirksam.
und noch ein Punkt:
Wenn ich mich einlogge:
steht oder ist Freemail markiert und man ist nach dem Login in einem Topmail/Promail account das ist auch nicht eindeutig zu erkennen.
dieser Vertrag dürfte eigentlich nie Zustande kommen, da ja am anfang keine Zahlungsmittel erwähnt wurden und nicht eindeutig gekennzeichnet oder ?
Oder wie sehr ihr das?
Diese 5 Punkte sind erwähnt: Beim BMJV
(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.
(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
(5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Die Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 gelten weder für Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, noch für Verträge über Finanzdienstleistungen.
Also ...das habe ich so oft gehabt :D
es ist einfach so das die mädchen heutzutage von sovielen Burschen angeschrieben werden, das wenn du villeicht zuviel mit ihr schreibst hat sie zwar am anfang sehr viel interesse, aber mit der zeit wenn du ihr zuviel aufmerksamkeit schenkst... dann verlieren sie irgend wann mal die lust
ich hab auch lange gegrübelt warum das so ist, bis ich dann einfach mit dem mädchen abgeschlossen hatte,
und dann siehe nach 3 monaten kam mehrmals eine antwort ...aber mitlerweile is mir das egal :D
du musst lernen damit zurechtkommen, villeicht findest ein anderes mädchen das dir mehr gefällt
lg ;)