Bin mir nicht ganz sicher, aber ist es nicht meistens so, dass man Musik von YouTube, etc. nur nutzen darf, wenn man selber keinen Profit dabei rausschlägt? Also z. b. darf man Musik von YouTube herunterladen und nutzen, wenn sie nicht weiterverkauft werden soll oder etwas anderes geschieht, was dem Downliader Geld einbringt.
Also ich würde sagen, das hängt dann davon ab, ob die Gäste Eintritt zahlen und ob Geld dabei eingenommen wird.
LG Fabian