Das macht der neue Arbeitgeber. Er meldet Sie bei einer Krankenkasse an. Die können sich aber aussuchen, bei welcher.
Geschäftsführer sind als nicht abhängig Beschäftigte von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit. Insofern ist eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche möglich. Ob sich die PKV lohnt, hängt u.a. erheblich vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand ab. Bei einigen Versicherern können Sie sich online direkt ein anonymes Angebot erstellen lassen (u.a. Huk Coburg). Schauen Sie mal, ob sich das für Sie lohnt. Was die GKV kostet, findet sich u.a. hier: http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/selbststaendige/346546
Kinder können auch über die Mutter kostenlos gesetzlich versichert werden, wenn man selbst privat versichert ist. Aber das geht nur, so lange der eigene Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (außer die Frau verdient noch mehr). Ansonsten ist eine kostenlose GKV-Versicherung nicht möglich.
Mein Tipp: PKV nur, wenn Sie sich einen wirklich guten Tarif leisten können. Keinen Billig-Tarif mit riesiger Selbstbeteiligung oder schlechter Leistung wählen um zu sparen. Es kann sein, dass Sie ein Leben lang in diesem Tarif bleiben müssen, weil eine Rückkehr zur GKV nicht möglich ist und ein Wechsel innerhalb der PKV durch eine mögliche Erkrankung erschwert bzw. verhindert wird.
Bei der Kalkulation sollte man beachten, dass in der GKV als freiwillig Versicherter im Alter auch Beiträge auf Einnahmen aus Kapitalerträgen etwa zur Altersvorsorge oder auf Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen fällig werden, und zwar der volle Satz (derzeit 15,5 %).
Generell gilt: Je mehr Sie verdienen, je mehr Altersvorsorge Sie betreiben, je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind und je gesünder, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die PKV für Sie bei besseren Leistungen auf's ganze Leben gerechnet billiger ist. Wenn Sie schon älter sind, Vorerkrankungen haben, wenig verdienen und wenig sparen, dann ist die GKV mit großer Wahrscheinlichkeit günstiger.
Die Standard-Füllung ist aus Amalgam, und die ist - entgegen dem was Ökos (aus Unwissenheit) oder manche Zahnärzte (aus Profitstreben) sagen, medizinisch ideal. Und sie wird von den Kassen komplett übernommen. Kunststoff-Füllungen sind teuer und im Regelfall schlechter haltbar. Wenn der Zahnarzt das anders sieht, einfach wechseln.
Es muss eine Einstufung durch Medicproof vorliegen, also die Anerkennung einer Pflegestufe. Danach kann man Rechnungen einreichen, falls es kein Formblatt dafür gibt einfach hinschicken mit Begleitschreiben, das die Versichertennummer enthält.
Die Rechnung muss die Oma selbst bezahlen, die Versicherung wird es ihr (wenn tatsächlich Ansprüche bestehen) erstatten.
Tipp: Mal in den Versicherungsvertrag schauen: Viele Privatversicherte haben eine zusätzliche Pflegetagegeldversicherung, weil die schon lange vor dem staatlich geförderten "Pflege-Bahr" beim Abschluss einer Krankenversicherung oder auch nachträglich als Zusatzbaustein angeboten wurde. Dann gäbe es - je nach Pflegestufe - extra Geld, und zwar ohne, dass tatsächliche Ausgaben nachgewiesen werden müssen. Voraussetzung ist - wie bei der privaten Pflegepflichtversicherung - dass eine Einstufung durch Medicproff vorliegt.
Die Beihilfe zahlt heute in vielen Fällen (das hängt vom Bundesland ab) keine Wahlleistungen (Einzelzimmer, Chefarztbehnadlung) im Krankenhaus. Das bedeutet: Selbst wenn man Chefarztbehnadlung und Einzelzimmer über die private Krankenversicherung abgedeckt hat, bleibt man auf der Hälfte der Kosten sitzen.
Beispiel: Kostet das Einzelzimmer 100 Euro am Tag, zahlt die PKV 50 Euro (falls das Einzelzimmer generell versichert ist) die Beihilfe zahlt in vielen Bundesländern hingegen nichts. Man bleibt also auf 50 Euro sitzen.
Hat man einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif, schließt dieser jedoch im Regelfall die Behilfelücke, d.h. die PKV übernimmt zusätzlich auch den Anteil der Kosten, für den eigentlich die Beihilfe zuständig wäre.
Man muss also erstens wisssen, was die eigene PKV erstattet, zweitens was die Beihilfe übernimmt oder ob ggf. ein Ergänzungstarif die evtl. vorhandene Lücke schließt. Das steht im Vertrag und weiß auch die Hotline des privaten Krankenversicherers.
Beschränkt man sich auf allgemeine Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, Stationsarzt) fallen meist keine oder nur geringe Zuzahlungen an, je nach Beihilfe und Tarif.
Bei gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen zu 95% identisch. Die 5 Prozent Unterschied kann man hier ganz gut vergleichen:
http://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkasse-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-0/
Manche Kassen zahlen für eine professionelle Zahnreinigung, andere haben Tarife mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit oder einen Rabatt auf den Beitrag im Gegenzug für eine Selbstbeteiligung. Manche Kassen bieten online einen sehr umfassenden Service (z.B. "BIG", Techniker, etc), bei anderen muss man zum Telefon greifen, wenn man was braucht (einige kleine BKKs).
Ab dem nächsten Jahr werden die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Sollte deine Kasse dabei besonders teuer sein, könntest du sofort zu einer günstigeren wechseln.
ünstig ist. U.a. wurde sie deswegen mehrfach von der Stiftung Warentest als Testsieger gekürt.
Gut ist erst mal, dass die HUK das nicht dadurch erreicht, dass sie ständig neue Tarife auflegt und in den alten die Beiträge explodieren. Die HUK ist u.a. günstig, weil sie sehr niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten hat. Sie arbeitet z.B. nicht mit freien Maklern zusammen, die 9 Monatssätze Provision pro Abschluss verlangen, sondern vertreibt kostengünstig selbst online oder über die allgemeinen Geschäftsstellen. Außerdem ist die sehr üppige Beitragsrückerstattung ein guter Grund, keine Rechnungen einzureichen, was viel Geld spart.
Ich selbst (bin im Komfort-Tarif, Bi-Sex) komme durchschnittlich auf knapp über zwei Prozent Beitragssteigerung pro Jahr. Aber das sind natürlich Zahlen über die Vergangenheit - niemand kennt die Zukunft. Und es ist spezifisch je Alterskohorte.
Mit den gebotenen Leistungen bin ich vollauf zufrieden, aber es gibt andere Anbieter, die noch mehr bieten, z.B. Erstattung über den Höchstsatz der GO hinaus, die dann aber auch deutlich teurer sind.
Prima finde ich die Geschwindigkeit bei der Leistungsabwicklung. In seltenen Fällen dauert es zwei Wochen, bis das Geld auf dem Konto ist. Im Regelfall ist es jedoch schon nach 7 Tagen da.
Ist die Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich, weil der Student das 25. Lebensjahr oder die Einkommensgrenze (in 2013: 385€; bei Mini-Job 450€) überschritten hat, so ist die Krankenversicherung für Studenten in der GKV die günstigste Alternative. Studenten können sich in der studentischen Krankenversicherung versichern, wenn sie
das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder das 14. Fachsemester noch nicht überschritten haben und sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind
Bei Überschreiten der jeweiligen Grenzen gibt es die "freiwillige GKV" für Studenten, für ca. 150 Euro im Monat.
Bei Privatversicherten ergeben sich Altersbeschränkungen aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Pax ist eine Tochter der HUK...
Seit in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, können die Versicherer säumige Zahler nicht mehr einfach rauswerfen. Daher sind einige sehr vorsichtig geworden bei der Aufnahme von Versicherten mit unklaren Einkommensverhältnissen.
Ich würde versuchen, der HUK Sicherheiten anzubieten. Vielleicht sind sie zufrieden, wenn man den Beitrag für drei Jahre im Voraus zahlt, wobei das natürlich erst mal ein Batzen Geld ist. Oder man eröffnet ein Konto, auf das nur die HUK zugreifen kann, ähnlich einem speziellen Konto für Mietkautionen. Würde einfach mal in Coburg anrufen und fragen, was sie als Sicherheit akzeptieren.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kommt wegen der zu kurzen maximalen Reisedauer nicht in Frage. Die gesetzliche Krankenversicherung ist untauglich, weil sie von vornherein nur in Europa leistet, und da eingeschränkt.
Eine private Vollversicherung funktioniert prinzipiell, ist aber kompliziert. Denn sie gilt weltweit ohne besondere Vereinbarung standardmäßig nur 1 oder 2 Monate. Das kann man durch Vereinbarung mit der Versicherung unbegrenzt ausdehnen, dann kann es aber sein, dass die Versicherung einen Zuschlag will, wenn in einem Teil der Reiseländer die durchschnittlichen Behandlungskosten höher als in Deutschland sind. Oder die Erstattung wird auf deutsche Sätze begrenzt, was aber im Einzelfall (etwa USA) zu hohen Restkosten führen kann. Ein generelles Problem dürfte sein, dass die private Krankenversicherung für eine individuelle Vereinbarung ganz genau wissen will, wie lange man sich in welchem Land aufhält, was offenbar noch nicht so genau fest steht.
Ich würde eine Versicherung für Expatriates in Erwägung ziehen. Die ist für einen Dauerhaften Auslandsaufenthalt gedacht. Unter den Stichworten Expatriates bzw. Expats und Krankenversicherung einfach mal googlen. Es gibt zahlreiche Anbieter.
Sehr seltsames Verhalten, zumal es einige PKVs gibt, die keinerlei Karten ausgeben, weil praktisch nahezu nutzlos aber teuer. Deren Versicherte können bei diesem Arzt dann wohl gar nicht behandelt werden.
Bin selbst bei einer PKV ohne Karte, habe aber noch nie erlebt, dass ein Arzt da Probleme macht. Im Gegenteil: Dass ich überhaupt nach einer Karte gefragt werde, ist die absolute Ausnahme. Kenne das eigentlich nur aus dem Krankenhaus, weil aus der Privatversicherten-Karte hervorgeht, ob und welche Wahlleistungen erstattet werden.
Die Sprechstundenhilfe hat den Eindruck gemacht, als wenn ein "neuer" Privatpatient total der große Verwaltungsaufwand wäre und der Arzt war auch nicht gerade bestrebt, mich zu impfen.>
Das kenne ich auch, da könnte tatsächlich ein Grund liegen. Die Kinderärztin meines Sohnes hat - seit wir vor zwei Jahren in die PKV gewechselt sind - noch nie eine Rechnung geschickt. Könnte mir vorstellen, dass sie kaum Privatversicherte hat, denn es gibt ganz in der Nähe eine viel jüngere Kinderärztin mit einer optisch sehr viel moderner eingerichteten Paraxis. Vermutlich gehen die Privatpatienten zu der, auch wenn ich "unsere" Kinderärztin für die bessere Medizinerin halte.
Wie auch immer, wenn sie kaum Privatpatienten hat, kennt sie sich vielleicht nicht gut mit der Gebührenordnung aus und hat auch keinen Vertrag mit einem Abrechnungsbüro. Da stünde womöglich die Mühe, alle Jahr mal eine Rechnung zu schreiben, in keinem Verhältnis zu dem zu erwirtschaftenden Honorar. Sie hat aber zum Glück nie versucht, meinen Sohn los zu werden.
Das wird über eine Zusatzversicherung nicht funktionieren. Einerseits gibt es Wartezeiten, d.h. man kann sie nicht abschließen und direkt in Anspruch nehmen, sondern muss in der Regel mehrere Jahre warten, Genaues kann man den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen. Außerdem gibt es eine Gesundheitsprüfung, u.a. im Regelfall mit der Frage, ob eine medizinische Behandlung, Operation, etc. absehbar ist. Falschangaben führen hier zu einem Verlust des Versicherungsschutzes, die Wahrheit führt dagegen vermutlich dazu, dass eine Versicherung verweigert wird. Oder aber die Vorerkrankung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ich würde mal mit der GKV reden, ob eine Kostenübernahme im Einzelfall nicht doch möglich ist. Vielleicht gibt es ja gute medizinische Gründe für eine bestimmte OP-Methode.
Sie müssen in die GKV. Befreien lassen können Sie sich nur in folgenden Fällen:
Der Gesetzgeber hat die Versicherungspflichtgrenze erhöht und Ihr Einkommen liegt plötzlich unter dieser Grenze. Sie reduzieren dauerhaft Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit in ihrem Betrieb, sodass Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, zum Beispiel bei Altersteilzeit. Sie sind während der Elternzeit teilweise erwerbstätig. In dem Fall sind Sie allerdings nur für die Dauer dieser teilweisen Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreit. Sie reduzieren Ihre Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit. Auch hier sind Sie nur für die Dauer der Pflegezeit von der Versicherungspflicht befreit
Quelle:http://www.tk.de/tk/mobil/bei-der-tk-versichert/freiwillige-pflichtige-krankenversicherung/befreiung-versicherungspflicht/345806
Sie werden sofort versicherungspflichtig wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und danach nicht als Selbstständiger arbeiten oder als Angestellter mehr als 52-tausend Euro verdienen. Sie müssen also zum 1.8. in die GKV. Rechnungen von vor dem 1.8. (Datum der Behandlung zählt, Datum der Rechnung ist egal) können Sie auch danach noch einreichen. Sie können die PKV rückwirkend kündigen wenn Sie versicherungspflichtig werden.
Wenn Sie das umgehend nach Eintritt der Versicherungspflicht machen, bekommen Sie dann evtl. schon gezahlte Beiträge für August oder September zurück. Voraussetzung ist, dass Sie ab August keine PKV-Leistungen mehr in Anspruch nehmen, also ab 1.8. ihre GKV-Karte beim Arzt vorlegen und darüber abrechnen. Insofern sollten Sie dafür sorgen, rechtzeitig bei der GKV vorstellig zu werden. Auch das geht zwar notfalls rückwirkend, ist aber kompliziert für den Fall, dass Sie direkt im August zum Arzt müssen. Sobald Sie eine Bescheinigung von der GKV haben, dass Sie versichert sind, kündigen sie die PKV und schicken ihr die Bescheinigung als Nachweis, dass Sie eine neue Versicherung haben. Ohne Nachweis ist die Kündigung unwirksam.
Tarif E3 der HUK mit 1500 Selbstbeteiligung kostet 91 Euro. Leistungen laut HP: Ambulante Aufwendungen 100 % Erstattung als Privatpatient bei allen Fachärzten, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner/praktischen Arzt, Kinder-, Frauen-, Augen, Not- oder Bereitschaftsarzt oder Kooperationsarzt erfolgt. Andernfalls erstatten wir 80 % 80% für Arzneimittel, wenn Generika bezogen werden 90 % Heilmittel zu 80 % nach der Gebührenordnung für Ärzte Hilfsmittel zu 80 % - Ab einem Rechnungsbetrag über 1.200 € und bei Bezug über unseren Kooperationspartner erstatten wir 90 % Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) erstatten wir zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren, einschließlich Reparaturkosten Im Krankenhaus
100% für Allgemeine Krankenhausleistungen Beim Zahnarzt
Privatpatient beim Zahnarzt 100 % der Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung 60 % für Zahnersatz und Inlays
Welchen Sinn macht es, gezielt Anwartschaften zu vergleichen? Sie sollten überlegen, welche PKV und welcher Tarif für Sie langfristig interessant ist und dann ggf. dafür eine Anwartschaft abschließen.
Wenn Sie kündigen, gehen Ihre Altersrückstellungen verloren. Prüfen Sie einen Wechsel in einem günstigeren Tarif der gleichen Versicherung, um das zu vermeiden. Wenn Sie wirklich kündigen wollen, dann zum 1.Juli. Sie müssen aber eine neue Versicherung nachweisen können, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Wenn du dich in Sachen Krankenversicherung auf einen Vermittler/Berater verlässt, dann ist das, wie wenn du in Geld-Angelegenheiten auf einen Bankangestellten vertraust. Diese Leute haben andere - und oft genau gegenteilige - Interessen wie du. Es gibt einige Dinge, bei denen muss man sich selbst kundig machen, sonst ist die Gefahr schwerer Fehler groß.
Ein Anfang könnte sein, die aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest zur PKV zu lesen. Aber auch die beantwortet nicht alle Fragen und enthält einige schräge Passagen. Aber sie ist als erster Überblick brauchbar. Vergleiche die dort empfohlenen Top-Tarife, setze dich mit den Unterschieden auseinander, lese in Foren, was einem in der PKV alles passieren kann und finde heraus, was die Bedingungen des ein oder anderen Tarifs in so einem Fall vorsehen.
Irgendwann wirst du ein oder zwei Tarife haben, die aus deiner Sicht gut und bezahlbar sind. Dann kannst du ein Gespräch mit einem Makler suchen und schauen, was der vorschlägt. Da geht es m.E. aber nur darum, zu überprüfen, ob du bei deiner Auswahl etwas übersehen hast. Glaube dem Makler grundsätzlich kein Wort, sondern schreibe alles, was dir wichtig erscheint, auf und überprüfe es nach dem Gespräch. Frage den Makler ganz konkret, warum der Tarif, den er dir vorschlägt, besser ist als jener, den du dir vorher bei deiner Recherche selbst ausgesucht hattest. Überprüfe insbesondere diese Begründung. Sie muss konkret sein. Pauschale Aussagen wie "die Versicherung XY zahlt die halbe Zeit nicht und erhöht ständig die Beiträge. Ich könnte Ihnen da von Fällen berichten!" ist so eine pauschale Angstmache, die frei erfunden sein könnte. Es gibt beispielsweise einen PKV-Ombudsmann, der eine Statistik führt, wie viele Kunden sich über ihre Versicherung beschweren. Schaue dort nach, ob es Auffälligkeiten gibt.
Im Zweifel kannst du das Gleiche Gespräch noch mit weiteren Maklern führen. Aber erst mal musst du dich selbst kompetent machen, sonst können die dir alles erzählen.
Der Zuschuss ist für den Monat, für den auch dein Gehalt ist. Wirst du also am 30.4. für den April bezahlt, dann ist der darin enthaltene Zuschuss für den April.