Hallo Keksman,
jetzt mal von der juristischen Seite :-)
In Deutschland gibt es das sogenannte Abstammungsprinzip. D.h. ist einer deiner Elternteile deutsch (auch eingebürgert) hast du die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber: Wenn beide Eltern türkische Staatsangehörige sind, bist du auch türkischer Staatsbürger. Es gibt aber Ausnahmen, sogenannte Optionskinder. Die haben anfangs zwei Staatsangehörigkeiten, (deutsch und türkisch) wenn die Eltern meist über 8 Jahre in Deutschland wohnen. Mit 18 oder spätestens 21 müssen diese O-Kinder sich jedoch entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie haben möchten. Da ich aber darauf schließe, dass die 84 in deinem Namen dein Geburtsjahr ist, fürchte ich, dass du keines dieser O-Kinder warst. Absolute Gewissheit bekommst du jedoch aber, wenn du zu deinem zuständigen Meldeamt gehst und dort um Auskunft bittest. Die können dir genau sagen, welche Staatsangehörigkeit du hast! Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte! Liebe Grüße und bol şanslar!
Evilleen