Das mit dem zu geringen Urlaub wurde erst nach Vertragsunterzeichnung klar. Die Anzahl der Urlaubstage ist dort zwar korrekt angegeben (15, da TZ mit meist 3 Tagen Einsatz pro Woche). Aber im nachhinein erst wurde mir gesagt, dass ich 5 Tage Urlaub für eine Woche nehmen muß und daher nur 3 Wochen Urlaub habe. Und man ließ auch nicht mit sich reden.... Wäre dies ein rechtmäßiger Grund für eine außerordentliche Kündigung meinerseits?
„Ich packe meinen Koffer“ oder Karteikarten-Lernen mal anders…. Wie man u.a. an verschiedenen Stellen im Netz nachlesen kann, hat sich herausgestellt, dass unser Gehirn Sachverhalte am effektivsten in Lerneinheiten à 7 Informationen speichern kann.
Auf eine Fremdsprache übertragen, möchte ich diesen Tipp geben:
Lernkarten in der Größe 10,5 cm x 6,9 cm (A7?) bieten genau den benötigten Platz, um pro Seite 7 neue Vokabeln zu lernen. So wird die also erste Lerneinheit auf die Karte geschrieben – links das deutsche Wort und rechts die Übersetzung in der Zielsprache. Nun nimmt man einen Notizzettel und geht die Vokabeln nach dem Motto „Ich packe meinen Koffer und nehme mit…“ durch. Das heißt, nach und nach werden die Fremdsprachen-Vokabeln von oben nach unten abgedeckt. Vor jedem neuen Wort wiederholt man dann diejenigen, die schon abgedeckt sind u.s.w. So kann man jeden Tag 7 neue Vokabeln lernen und hat nur 1 Kärtchen verbraucht.
Auf der Rückseite kann es entweder mit 7 weiteren Vokabeln weitergehen oder es können Beispielsätze oder grammatische Besonderheiten darauf vermerkt werden. …das spart Papier und macht Spaß