unterjährig werden bei den kreditinstituten aktienverluste mit aktiengewinnen und sonstige verluste mit sonstigen gewinnen verrechnet.erst wenn die verlusttöpfe geleert sind und auch keine anrechenbare quellensteuer mehr vorhanden ist, wird der sparerpauschbetrag in anspruch genommen. ist dieser auch verbraucht, wird abgeltungsteuer an das finanzamt abgeführt.
wird, nachdem Kap und Soli gezahlt wurden, wieder ein anrechenbarer verlust erwirtschaftet, gilt die reihenfolge umgekehrt. zunächst bekommt man die zuviel gezahlte steuer erstattet, dann wird der fsa restauriert, dann der quellensteuertopf und wenn dann immer noch ein verlust da ist, wird dieser in den entsprechenden verlusttopf eingebucht.
da das bei vieltradern oft "unübersichtlich" ist, beschränken sich manche kreditinstitute darauf, die korrekte "endabrechnung" erst zum jahresende (im zuge der jahresteuerbescheinigung) zu erstellen. sonst müssten ja dauernd neue wertpapierabrechnungen verschickt werden.
sorry, dass ich deine frage erst jetzt beantworte, wo das jahr doch schon vorüber ist, aber vielleicht hilft sie dir ja auch für die zukunft