Hier informierte die Airline > 2 Wochen vor dem geplanten Abflug. Damit gibt es keinen Entschädigungsanspruch. Es verbleibt lediglich das Recht zur kostenfreien Stornierung. Siehe auch https://www.flugrecht.de/flugausfall/umbuchung.php
Eine Entschädigung für Umbuchungen gibt es nur, wenn die Airline nicht mind. 2 Wochen vorher benachrichtigt. Die Umbuchungsinfo wäre deshalb sicher noch gekommen. Die Umbuchungsregelung in der EU kann man z.B. hier nachlesen: https://www.flugrecht.de/flugausfall/umbuchung.php
Um beide und alle anderen Busanbieter streckenabh. zu vergleichen, empfiehlt sich, eine der kostenfreien Fernbus-Suchmaschinen, wie z.B. checkmybus.com, .de oder fernbusse.de zu nutzen. Die machen das sogar international, vergleichen auch noch die Busse mit den Bahnen, Mitfahrgelegenheiten oder Billigfliegern.
Sunexpress versucht sich in der Regel - wie fast alle Airlines - mit höherer Gewalt herauszureden oder reagiert schleppend oder gar nicht auf Reklamationen. Deshalb am besten gleich eines der Fluggastrechtsportale wie Flugrecht.de oder Flightright.de nutzen. Dort hat man keine Fixkosten und auch kein Risiko, muss nur im Erfolgsfall ca. 25% vom Schadenerstaz abgeben.
Gute Vergleichsseiten, die alle Busangebote sowie auch Mitfahrgelegenheit und Bahn vergleichen, sind: http://www.checkmybus.de oder http://www.goeuro.de.
Wenn nicht alle Flüge ausfallen, deutet das nicht auf höhere Gewalt hin. Damit ist die Airline schadenersatzpflichtig, wenn sie nicht 14 Tage vorher darüber informiert. Meistens wollen die Airlines aber nicht zahlen, als Einzelner ist man da i.d.R. machtlos. Einen Anwalt zu nehmen, kostet Vorfinanzierung und birgt Risiken. Deshalb diesen Fall am besten an ein Flugrechtsportal geben, das geht schnell und kostet nur im Erfolgsfall ca. 25% vom Schadenersatz, siehe z.B. flugrecht.de mit Erläuterung zum Fall unter https://www.flugrecht.de/fluggastrechte.php#fluggastrechte-bei-flugausfall
Die 600 Euro Schadenersatz bei > 3h Verspätung sind EU-Recht sind in bar zu leisten und gelten für Flüge von der und/oder in die EU. Geht auch rückwirkend. Am besten, eines der Flugrecht-Portale, wie z.B. flugrecht.de oder flightright.de nutzen und den genannten Flug checken. Das ist ohne Risiko und ohne Fixkosten, kostet nur im Erfolgsfall ca. 25% der Schadenersatzsumme (nur wenn die Arline zahlt). Die Verbraucherzentralen sind nicht durchsetzungsstark.
Da bieten die Fernbussuchmaschinen eine komplette Übersicht. Besonders einfach und vollständig sind alle nationalen und internationalen Verbindungen von und nach San Sebastian unter https://www.checkmybus.de/san-sebastian (ganz nach unten scrollen) gelistet. Dieser Anbieter listet die jeweiligen Von/Nach-STADT-Verbindungen unter checkmybus.de/STADT.
Ja, flightright.de oder flugrecht.de. Die nehmen ca. 25% im Erfolgsfall, man hat aber kein Risiko und keine Fixkosten. Den Schadenersatz alleine einzutreiben, ist wenig aussichtsreich. Die Airlines verzögern Reklamationen extrem bzw. reden sich mit "höherer Gewalt" heraus.
Wenn der Flug mehr als 5h verspätet ist, kann man die reise abbrechen und die Airline muss die Ticketkosten erstatten (sowie die 400 € Entschädigung für die Verspätung bezahlen). Siehe z.B. https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/verspaetung.php
Würde auch dazu raten, den Anspruch über ein fixkostenfreies Flugrechtsportal wie flugrecht.de oder flightright.de geltend zu machen. Das müsste auch im Nachhinein noch gehen. Die nehmen zwar ca. 25% im Erfolgsfall, man hat jedoch keinen Stress mit Gerichtsterminen und auch keine Anwaltskosten etc.
Oder einen Fernbus-Vergleicher wie checkmybus.de nutzen. Da werden Fernbusse auch gegen Bahn, Mitfahrgelegenheit und Billigflug verglichen. chebkmybus zeigt z.B. für komm. Fr und Sa Busverbindungen für Deine Strecke an.
In Deutschland fahren neben Flixbus und IC Bus zunehmend auch noch ausländische Anbieter, wie z.B. Ouibus, Eurolines, Regiojet oder Buscenter.it. International gibt es über 1.000 Fernbusanbieter. Am besten eine der kostenlosen Fernbus-Suchmaschinen, wie z.B. checkmybus.de/.com nutzen und das streckenabhängig prüfen.
Möchtest du Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) 261/2004 geltend machen, gilt folgendes:
In der Verordnung selbst, ist nicht geregelt, wann Ansprüche nach dieser Verordnung verjähren, d.h. nicht mehr geltend gemachten werden können. Der EuGH entschied hierzu jedoch in der Rechtssache More ./. KLM C-139/11, dass diesbezüglich des jeweils geltende nationale Recht gilt. Ist deutsches Recht anwendbar, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB von 3 Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Siehe z.B. auch https://www.flugrecht.de/fluggastrechte.php#fluggastrechte-bei-flugausfall
Am besten dazu eine der kostenfreien Vergleichsplattformen wie z.B. CheckMyBus (hat auch alle internationalen Busverbindungen) nutzen, die schnellste Busverbindung z.B. von Berlin nach London braucht 21h -> https://www.checkmybus.de/#departureDate=2018-10-05&origin=Berlin%2C%20Deutschland%2452.5200066%2C13.404954&destination=London%2C%20Vereinigtes%20Königreich%2451.5073509%2C-0.1277583&sortValue=Duration&sortOrder=ascending&radius=15&adults=1
Es gilt die EU-Verordnung, wonach die Airline haftet. Jedoch weigern sich die Airlines in der Regel, den Schadenersatz zu bezahlen. Wenn das mit einer selbst eingereichten Schadenersatzforderung nichts wird, dann gibt es noch die Möglichkeit eines der Flugrechtportale zu nutzen. Die bündeln Tausende von Schadenersatzforderungen und setzen diese so besser durch, gehen notfalls auch vor Gericht. Das ist risikofrei, da die nur im Erfolgsfall ca. 25% Provision nehmen. Siehe z.B. flugrecht.de oder flightright.de.
Am besten eine der Fernbus-Suchmaschinen nutzen, wie z.B. https://www.checkmybus.de/#departureDate=2018-09-21&origin=Kassel%2C%20Deutschland%2451.3127114%2C9.4797461&destination=Potsdam%2C%20Deutschland%2452.3905689%2C13.0644729&sortValue=Price&sortOrder=ascending&radius=15&adults=1
Man sieht, dass der Zug kaum teurer aber deutlich schneller ist und öfter fährt. Manchmal gibt es auch eine Mitfahrgelegenheit, die ist dann meist am billigsten. Jedoch müsste die Abfahrzeit passen.
Am besten an eines der Flugrechtsportale wie flugrecht.de oder flightright.de wenden, wenn Du Zeit und Nerven sparen willst. Ist risikolos, die nehmen nur im Erfolgsfall ca. 25% der Schadensersatzsumme, ansonsten ist das kostenfrei. Die Airlines wollen i.d.R. nichts bezahlen, berufen sich auf höhere Gewalt bzw. verzögern alles max., wenn man selbst Schadenersatz einreicht.
Sorry für die späte Antwort, dennoch falls noch nicht zu spät: Du müsstest 400 Euro Schadensersatz erhalten. Die Airlines wollen das meist nicht bezahlen und verzögern oder verweigern wegen höherer Gewalt (Beweislast). Deshalb am besten eines der Flugrechtportale nutzen, die kosten ca. 25% vom Schadensersatz, aber nur im Erfolgsfall, andernfalls 0 Euro. So spart man Zeit und Nerven. Siehe z.B. Flugrecht.de oder Flightright.de.
Zu welchem Datum willst Du denn reisen? Die Preise schwanken enorm. Am besten deshalb mal eine Suchmaschine wie CheckMyBus oder Goeuro nutzen, es gibt auch noch andere Busanbieter als Flixbus und Zug sowie Mitfahrzentrale sind auch günstig: siehe z.B. https://www.checkmybus.de/#departureDate=2018-09-07&origin=Frankfurt%20am%20Main%2C%20Germany%2450.1109221%2C8.6821267&destination=Amsterdam%2C%20Netherlands%2452.3702157%2C4.8951679&sortValue=Price&sortOrder=ascending&radius=15&adults=1