Da hilft es tatsächlich sich mit dem Lehrer und dem Leiter der Jahrgangsstufe, Fachbereichsleiter oder Schulleiter auseinander zu setzten.

Bei mir war es in der Schule so, dass in der Prüfungsordnung explizit Eigenleistung vorgeschrieben war. Damit war auch das auswendiglernen von fremden Inhalten untersagt.

Wenn es nun so deutlich ist, dass es von einer bestimmten Internetquelle reproduziert wurde, durch schlichtes auswendiglernen, dann ist es keine Eigenleistung. Es ist damit ein Plagiat und das ist selbstverständlich mit einer sechs zu bewerten. Das sollte auch jedem Schüler klar sein.

Der Unterschied kann nun darin liegen, dass ich auf einer Privatschule bzw. einem Internat war.

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Es kommt genau darauf an wie sie die Täuschungshandlung interpretieren und ob es dann als nicht zugelassenes Hilfsmittel gilt. Es gibt hier einige Fälle und viele wurde auch vor Gericht behandelt. Meist zum Nachteil des Schülers. Es ist eben keine eigenständige Leistung.

Besser ist es so vorzugehen, dass eine erneute Prüfung geschrieben werden kann. Denn die Bewertung muss auch verhätnismäßig zur Täuschung sein. Bei einem auswendiglernen kann man davon ausgehen, dass hier ein wiederholen der Prüfungsleistung verhältnismäßig wäre.

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Da hilft es tatsächlich sich mit dem Lehrer und dem Leiter der Jahrgangsstufe, Fachbereichsleiter oder Schulleiter auseinander zu setzten.

Bei mir war es in der Schule so, dass in der Prüfungsordnung explizit Eigenleistung vorgeschrieben war. Damit war auch das auswendiglernen von fremden Inhalten untersagt.

Wenn es nun so deutlich ist, dass es von einer bestimmten Internetquelle reproduziert wurde, durch schlichtes auswendiglernen, dann ist es keine Eigenleistung. Es ist damit ein Plagiat und das ist selbstverständlich mit einer sechs zu bewerten. Das sollte auch jedem Schüler klar sein.

Der Unterschied kann nun darin liegen, dass ich auf einer Privatschule bzw. einem Internat war.

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Es kommt genau darauf an wie sie die Täuschungshandlung interpretieren und ob es dann als nicht zugelassenes Hilfsmittel gilt. Es gibt hier einige Fälle und viele wurde auch vor Gericht behandelt. Meist zum Nachteil des Schülers. Es ist eben keine eigenständige Leistung.

Besser ist es so vorzugehen, dass eine erneute Prüfung geschrieben werden kann. Denn die Bewertung muss auch verhätnismäßig zur Täuschung sein. Bei einem auswendiglernen kann man davon ausgehen, dass hier ein wiederholen der Prüfungsleistung verhältnismäßig wäre.

(Dann ohne auswendiglernen)

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In deinem Fall kann es möglicherweise etwas anders aussehen.

In mehreren Beiträgen schreibt Margita1881 das du 13 Jahre als seist. In dem Falle sind deine Geschäfte nur dann verpflichtend wirksam wenn sie für dich rechtlich vorteilhaft sind. Das ist bei der Eigentumsübertragung zu deinen Gunsten noch der Fall, jedoch nicht wenn du dem Käufer Zug um Zug ebenfalls etwas übereignen und übergeben musst. Hierzu bedarf es der Einstimmung deiner Eltern.

Das ebay oder PayPal in einem solchen Fall dein Konto sperren, will ich nicht ausschließen. Denn du hast gegen die AGB verstoßen und dich über die Altersgrenze hinweggesetzt.

De facto könnten deine Eltern den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Haften kannst jedoch auch du, § 828 BGB, denn die Erkenntnis der Verantwortung wird man dir ohne weiteres zuschreiben können.

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Also zu aller erst ein Tipp für die nächste Hausarbeit.

Beginne eine Hausarbeit nicht einfach bei A und schreibe drauf los. Am Anfang der Arbeitsphase steht der wichtigste Teil, das Strukturieren.

Spätestens bei einer Promotion über mehrere hundert Seiten würde man ohne diese Phase den überblick verlieren. Das heißt:

Als schon vor dem ersten Wort die ganze Hausarbeit durchdenken, ggf. eine Mindmap machen. Aus dieser Mindmap dann die Gliederung erstellen, bis in den kleinsten Unterpunkt. Hat man dies geschafft, sollte man anfangen Literatur zu sichten und zu gliedern. Heißt die Inhaltsverzeichnisse der Sachbücher, Aufsätze usw. öffnen und die passenden Kapitel in deine Gliederung einsortieren.

Damit hat man dann schon viel geschafft, genau so geht man auch bei den Forschungsergebnissen vor. Die sind natürlich entsprechend der Gliederung einzuordnen.

Hat man das geschafft, nimmt man sich die vorgeschriebenen Formalien der Universität vor und überprüft die Gliederung, gleichzeitig kann man sie auch auf den logischen Ablauf überprüfen. Das kann man gut von jemandem Fachfremden machen lassen. Der muss der Gliederung folgen können und diese für "logisch" halten.

Ich habe als wissenschaftliche Mitarbeiterin früher viele Hausarbeiten kontrolliert, mit der Gliederung nimmt man sich besonders viel Zeit. Schon hier kann man sehen, die Arbeit besteht oder besteht nicht (gibt natürlich immer mal Ausnahmen).

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Nun zu deiner Frage ohne die Gliederung usw. zu kennen kann ich kaum einschätzen wie die Hausarbeit aussehen soll. Deshalb kann ich leider nur den Rat geben, schau dir auf der Seite deines Fachbereichs die Beispiele zu den Hausarbeiten an. Die meisten Lehrstühle haben zwei - drei Beispiele aus früheren Semestern oft originale mit Anmerkungen was gut und was schlecht war/ist.

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Leider fehlt es vielen an der grundlegenden Vorbereitung und Vorgehensweise. Ich habe mal eine BA für eine Freundin geschrieben, in Soziologie und Erziehungswissenschaften, leider hatte die nie gelernt wie man wirklich eine wissenschaftliche Arbeit schreibt.

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Mehrmals täglich, es kommt dabei darauf an wie. Davon hängt maßgeblich meine Reaktion ab.

Wenn ich von alten Männern auf der Arbeit mit "Schätzchen" angesprochen werde, dann macht mir dieser alter Männerhumor nicht so viel aus.

Wenn allerdings jüngere Typen so chauvinistische Kommentare loslassen, dann zeige ich ihnen schnell, dass sie mir nicht intellektuell gewachsen sind.

Manchmal stellt sich dabei auch raus, dass jemand doch nicht so ein Idiot ist und er gibt sich danach mehr mühe. Dann hat er auch mein Wohlwollen.

Es ist einfach so, da es so häufig vorkommt und bestimmt 80% von den Kommentaren gleich sind oder total dumm, reagiert man nicht mehr oder reagiert unfreundlich.

Also liebe Männer, strengt euch bisschen an und wenn ihr einen Kommentar als Antwort bekommt, dann seid nicht gleich eingeschnappt. Manchmal provozieren wir euch auch. Dumm sind wir nicht.

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Das klingt als wäre der Text einmal durch den Google-Übersetzer gejagt worden.

So ist es wirklich unmöglich genau zu entziffern was deine Erläuterungen zu deiner Frage genau bedeuten.

Ein Sachverständiger wird vor Gericht geladen wenn es um Themen geht, welches der Richter nicht ohne Hintergrundwissen entscheiden kann. Sei es nun ein psychologisches Gutachten oder was bauliches durch einen Architekten.

Sachverständige kommen also immer als Experten auf ihrem Gebiet zum Einsatz um dem Richter die Entscheidung zu erleichtern.

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https://www.gutefrage.net/frage/beim-joint-rauchen-erwischt-welche-strafe-kommt?foundIn=tag_overview

Hat deine Freundin schon gefragt.

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Ließ dir § 46 StGB durch. Ohne Informationen, kann dem Grundsatz nicht gerecht werden. Die Informationen werden jedoch von jedem Richter im Gerichtssaal ermittelt.

Wenn es um Mord geht, dann schau dir § 211 StGB an, der hat eine absolute Strafandrohung. Lebenslänglich, da ist kein Spielraum soweit keine Gesetze anderes zulassen z.B. §§ 49, 23 StGB.

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macht sich somit der Anstiftung zum versuchten Mord schuldig

Anstiftung zum Mord, es sollte ja gerade kein Versuch sein. Strafmaß habe ich bereits einen kleinen Einblick gegeben. Ohne Informationen kann dir das hier keiner beantworten.

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Denkt ihr das Gericht hat korrekt entschieden?

Stellt Euch vor, ihr hockt in eurer Wohnung zusammen mit noch einer Person X. Diese PersonX, die ihr schon etwas kennt, beklaut euch zB Portomonaie, ihr fordert ihn auf, den Geldbeutel wieder raus zu rücken, doch er weigert sich. Daraufhin geht ihr zu eurer Wohnungstür und verschließt sie, um die PersonX am verlassen der Wohnung zu hindern. Ihr droht der PersonX, die Polizei anzurufen, worauf die PersonX nun verlangt, das ihr die Tür aufschließt, doch ihr weigert euch. Die PersonX wird nun handgreiflich, dadurch, das ihr im Gegensatz zu der PersonX nur knappe 60 Kg wiegt, er aber mindestens 80, habt ihr keine großen Aussichten, euch zu wehren und schon liegt ihr mit dem Kopf auf dem kalten Fließenboden. Die PersonX versucht euch nun, den Schlüssel, den ihr in eurer Hand festkrallt, zu entreißen, jedoch könnt ihr das verhindern. Nun fängt die Person an, euch mit der Faust auf den Schläfenbereich am Kopf zu schlagen, einmal, zweimal, dreimal. Die Schläge sind sehr heftig, doch ihr lasst den Schlüssel nicht los. Dann folgt wieder ein Schlag, mit der Aufforderung, ihm den Schlüssel zu geben. Ihr weigert euch weiterhin, doch wisst auch, das noch ein paar von diesen Schlägen u.U. das letzte gewesen sein könnte, was ihr auf dieser Erde erleben würdet. Ein letzter Faustschlag genau auf die Schläfe und ein verdächtiges Geräusch, was an einen brechenden Ast erinnert, zwingt euch aber nun zur Kapitulation, der Herausgabe des Schlüssels. Die PersonX nimmt euch den Schlüssel ab, öffnet die Wohnungstür und macht sich mitsamt dem Schlüssel aus dem Staub. Ihr liegt noch ein paar Minuten auf dem kalten Fließenboden und kommt allmählich wieder zu vollem Bewusstsein, weil ihr kurz weg wart und seht euch eure Verletzungen an. Durch den Schock (wahrscheinlich) seht ihr von einem Anruf bei der Polizei ab und geht nach einer Stunde ins Bett und versucht zu schlafen. Am nächsten Tag ruft ihr bei der Polizei an, die 2 Polizisten vorbeischickte, eine Anzeige aufnehmen und ein paar Fotos machten. Nach einigen Wochen, kommt dann Post vom Gericht. In der Post wird euch mitgeteilt, das die PersonX alles abstritt und somit Aussage gegen Aussage stünde und der Fall somit eingestellt wird. Hat das Gericht richtig entschieden?

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Also mal ehrlich, bei der Schilderung hätte ich mir etwas mehr Hemingway und weniger Stevenson gewünscht, zumindest bei dem Thema.

Ich vermute der Text ist einfach nur ausgedacht oder wirklich unglaublich schlecht bei wichtigen Details.

Das Gericht stellt das Ermittlungsverfahren nicht ein, sondern die Staatsanwaltschaft, das tut sie grundsätzlich mit einer prozessualen Begründung. Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Allein vor Gericht würde §§ 244 ff, 261 StPO dem erheblich widersprechen. Nun war es nicht vor Gericht, wäre es das, so muss ein Urteil gesprochen werden.

Das lautet Freispruch oder eben nicht. Aussage gegen Aussage, also ein Patt gibt es nicht. Wäre auch absoluter Quatsch.

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Also zur Frage. Das Gericht hat hier gar nich entschieden, sondern die Staatsanwaltschaft. Sie hat, wenn wir nun dem Text glauben, das Verfahren eingestellt. Ob ich das ebenso gemacht hätte?

Das ist anhand der Informationen, die einseitig sind, nicht zu beantworten. Ich müsste Person X dazu hören und ggf. die Polizisten die beteiligt gewesen sind. Denn auch die schildern ihre Eindrücke über den Zeugen.

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Schau dir mal die §§ 46 StGB und 3, 5, 13 usw. JGG an. Vor Allen Dingen aber § 46 StGB.

Wir haben in deinem Text aber so gut wie gar keine Informationen um auch nur irgendwie ein Strafmaß herleiten zu können. Oder sagen wir eins, das besser als Spekulation ist.

Jura funktioniert nicht so, dass der Richter eine Excel-Tabelle hat, in der steht: 3,5g Cannabis bei einem 15 jährigen, das gibt immer Sozialstunden.

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Im Grunde ist die Polizei dafür nicht wirklich zuständig sondern das Ordnungsamt. Wenn es sich jedoch um Zeiten handelt in denen das Ordnungsamt keine Arbeitszeiten hat, kannst du auch die Polizei rufen.

In deinem Fall wäre also die Polizei anzurufen. Nicht die Notrufnummer!

Ganz normal auf der Dienststelle anrufen. Die Nummer findest du im Internet oder im Telefonbuch.

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einfach 110 anzurufen oder behandeln die nur Notfälle

Richtig, dabei handelt es sich um die Rufnummer für Notfälle. Die soll auch nur in Notfällen genutzt werden. Polizeidienststellen haben eigenständige Rufnummern, da kann man dann anrufen.

Für deine Anzeige solltest du zu der nächstgelegenen Dienststelle gehen und dein Anliegen schildern. Die Papiere kannst du dann weiter an die Versicherung senden.

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Bei den Nachbarn würde ich mir um die juristischen Konsequenzen nicht wirklich sorgen machen. Zum einen schreiben sie:

Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183 StGB) mehr zu erzeugen!

Da reicht schon ein Blick ins StGB um zu sehen, die sprechen von § 183a StGB. Der § 183a StGB wäre jedoch tatbestandlich abwegig.

Bei dem § 183 StGB exhibitionistische Handlungen würde schon eher passen, denn das geht auch wenn es nicht in der Öffentlichkeit stattfindet.

Nur da ist ebenfalls so viel problematisch. Denn es müsste eine sexuelle Motivation vorliegen, das ist ganz sicher nicht der Fall bei dem Gang auf die Toilette. Abgesehen davon muss Vorsatz bestehen usw.

Da würde ich mir strafrechtlich keine Gedanken machen.

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Die haben dir doch deine Frage beantwortet.

Sie meinten zwar mein Zuhause läge auf dem Weg

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Ich beantworte deine Frage hier wie folgt, denn den Sachverhalt kann ich erstens nicht Nachprüfen und zweitens ist der einseitig.

es wird demnächst ein Gericht stattfinden aber ich will nicht ünnötig einen Anwalt bezahlen

Die Frage ist hier was ist unnötig. Wenn für dich der Anwalt unnötig erscheint, dann verteidige dich selber. Ich vermute es ist vor dem Amtsgericht? Ist das sinnvoll? Absolut nicht, denn der Anwalt kann schon im Vorfeld die Prozessakten einsehen und ggf. wenn noch keine Verhandlung terminiert ist sogar die verhindern.

Deine Beweise sind natürlich etwas schwach in Bezug auf Aussagen der Körpergröße und des Sprachtalentes. Weiter unten sagst du du hast Zeugen. Dann lass die laden und vor Gericht aussagen.

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Ohman, hier muss ich wirklich was zu sagen. So funktionier Jura nicht.

Es gib nicht einfach einen Sachverhalt: "Essen auf eigene Gefahr" und der steht so im Gesetz. Juristen müssen nicht in ihrem Studium den Schönfelder und Sartorius auswendig lernen und wenn sie das können, sagen sie einfach aha dieser Fall ist xyz auf Seite 12.

Schau dir mal bei Gelegenheit Gesetze an wie die aufgebaut sind.

Zu deiner Frage, es ist nicht einfach ein Paragraph der zitiert werden muss, des Weiteren kann nicht jegliche Haftung ausgeschlossen werden. Gleichzeitig haftet man nicht einfach für alles.

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Es wäre gut, seine Ruhestörung zu dokumentieren. Die Angaben bei der Polizei sind auch gut und helfen dir.

Im Grunde würde es auf eine Unterlassungsklage hinauslaufen. (zivilrechtlicher Prozess) Den bestreitest du mit einem Anwalt. Der kann dir dann auch anhand deiner Beweise und Aussagen sagen welcher Weg nun der richtige ist.

Das sind allerdings keine sofortigen Maßnahmen. Sollte man einen Unterlassungsvertrag aufsetzen, dann würde es aber ziemlich teuer wenn er sich nicht daran hält.

Aber wie gesagt man kann hier nicht vorhersagen wie es genau läuft, dafür haben wir zu wenige Informationen.

Andere Tipps wurden dir hier bereits genannt.

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Ja gibt es, aber in den seltensten Fällen übernehmen die das Mandat. Diese suchen sich selbstverständlich die Fälle aus, pro bono. Also so ganz kostenlos ist es damit nicht.

Online Rechtsanwälte gibt es viele. Allein durch die Möglichkeit des Email Verkehrs, muss die Anwaltskanzlei in der Stadt sein. So handhaben es viele Unternehmen. Einige Unternehmen aus Japan haben Kanzleien in Deutschland, die fliegen nicht extra nach Deutschland.

Im Grunde gehört es aber dazu, dass ma Arbeit entlohnt. Es gibt die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung und einige andere Möglichkeiten der Prozesshilfe. Es muss also nicht auf sein Recht verzichtet werden.

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