Hallo,
ich habe meinem geliebten Aktenvernichter an eine Bekannte verliehen.
Sie hat nur 3 Tage benötigt um das eigentlich sehr robuste Schneidwerk komplett zu zerstören, was eigentlich bei diesem Schredder nicht ohne weiteres möglich ist.
Es ist ein Aktenvernichter von Martin Yale und zwar der DC 2000 der bis zu 10 Seiten auf einmal vernichten kann.
Das war kein Aktenvernicter der Sorte billig sondern liegt schon eher in der höheren Preisklasse, ab ca. 200€.
Da sie einige alte Unterlagen vernichten wollte und ich eigentlich einen guten Schredder hatte, stellte ich ihr ihn zur Verfügung.
Wir vernichteten abwechselnd die Blätter, wobei sie es mit der Menge auf einmal übertrieben hat.
Sie hat mit einem Schlag extrem viele Blätter hinein gesteckt so dass der Schredder sie noch mit einem "holpern" vernichtet hat.
Danach rappelte der Schredder nur noch, im Schneidwerk sind jetzt gehackte Plastikteile zu finden, die zum Schneidwerk gehörten.
Das Plastik war wohl für das Criss Cot verantwortlich.
Wenn das gerät nun geschüttelt wird, hört man lose Metallteile.
Nun überlegen wir, wie wir der privaten Haftpflichtversicherung den Schaden melden können, so dass ich nicht auf dem Schaden sitzen bleibe.
Oft ist es ja so, dass bei privat ausgeliehenen Sachen der Verleiher der Dumme ist.
Ist dies auch so, wenn man sein Gerät zur Verfügung gestellt hat, dabei war und der Anwender das Gerät zerstört hat?
Wie gesagt, wir haben abwechselnd die Akten vernichtet.
Vielen Dank!
Ich rücke nie wieder gute Geräte raus :-(