Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist
- die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei
einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang.
Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die
Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Es sei denn es ist befristet, dann endet das Arbeitsverhältnis in deinem Fall zum 31.12.2016