Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich dabei an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2012 um 10 Euro auf 374 Euro monatlich angehoben. An Hand dessen werden die Regelsätze für Lebenspartner, Jugendliche und Kinder berechnet.
Ab Januar 2012 werden folgende Hartz IV-Regelsätze gezahlt:
Erwachsene: 374 Euro (+ 10 Euro), Lebenspartner im gleichen Haushalt: 337 Euro (+ 9 Euro), Erwachsene im Haushalt anderer: 299 Euro (+ 8 Euro), Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren: 287 Euro (+/- 0 Euro), Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 251 Euro (+/- 0 Euro), Kinder bis 6 Jahre: 219 Euro (+ 4 Euro).
Damit erhalten nur Erwachsene und Kinder bis 6 Jahren eine Anpassung des Regelsatzes. Die Höhe des tatsächlich ausgezahlten Satzes hängt von der Bedürftigkeit des Antragstellers ab. Der Hartz IV-Regelsatz entspricht dem Regelsatz der Sozialhilfe. Für bestimmte Personengruppen (z.B. Alleinerziehende, Behinderte, Schwangere) erfolgen prozentuale Zuschläge aufgrund des Mehrbedarfs. Bisher wurde die Regelleistung jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der Erhöhung des Rentenwertes angepasst. Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die höhe des Daher erfolgt die Orientierung an tatsächlichen Verbraucherdaten. Quelle: http://www.cecu.de/hartz-iv-regelsatz.html