Das Berichtsheft gehört dir !!! und nicht dem Ausbilder.

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wenn eine Staffelmiete vereinbart ist, darf während der Laufzeit keine weitere Mieterhöhung erfolgen, Ausnahme wäre eine Erhöhung wegen Modernisierung

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das würde ich erstmal mit dem Bauamt abklären, wenn die beiden Wohnungen im gleichen Haus sind, gibts sicher kein Problem, bei verschiedenen Häusern ( Reihenhäusern, ...) musst du auf den Brandschutz achten

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