Darf der Arbeitgeber Zuschläge einbehalten?

Hallo zusammen,

Ich habe im Juli 24 eine Stelle als Internatsbetreuer angenommen. Beim Einstellungsgespräch wurde gesagt, es werden Nachtzuschläge gezahlt. Im Arbeitsvertrag werden zwar keine Zuschläge erwähnt, jedoch wird Nachtarbeit geleistet und der Zuschlag ist meines Wissens nach gesetzlich vorgeschrieben.

Bis zu meinem Dienstende Ende Februar diesen Jahres musste ich immer wieder fragen, wann denn nun mal finanziell oder zeitlich ein Ausgleich stattfindet. Da hat man mich aber immer wieder vertröstet. Irgendwann ging ich damit zur Leitung und diese stellte daraufhin mit einek Blick in meine Zeiterfassung fest, dass mein alter Teamleiter unsere Dienstpläne falsch geschrieben hatte (er hatte die Pause immer rausgerechnet bzw. uns freigestellt, diese wegzulassen, wodurch man eine 0,5h immer früher los konnte) Damals hatte ich das nicht in Frage gestellt und hielt es für eine interne Regelung.

Jedenfalls hat meine Chefin jetzt "vorgeschlagen", wir nehmen dann einfach ihre Zuschläge und gleichen das damit zeitlich aus. Seit dem gab es auch einen regulären Dienstplan mit +30min.

Jetzt habe ich letzte Woche meinen letzten Gehalts-Schein bekommen und sehe, es gab keinen Ausgleich. Man hat das also eigenmächtig so durchgezogen.

Jetzt überlege ich : Der AN ist ja nicht dafür verantwortlich, den AG zu überwachen, dass er seine Wochenstunden voll ausschöpft. Kann eine Chefin die Unfähigkeit ihrer Untergebenen quasi dafür nutzen, ihren Angestellten die Zuschläge zu nehmen und lohnt es sich, hier zu klagen?

Recht, Klage
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