Hallo, es gibt da verschiedene Möglichkeiten. z.B. die Software Adobe Acrobat DC oder diverse Anbieter im Netz. Alles käuflich zu erwerben.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich schließe als Fazit, dass der Vermieter durchaus berechtigt ist auch WE aus seinem eigenen Bestand als Vergleichsobjekte zu benennen-ok!
Allerdings habe ich mir jetzt noch mal genauer die Vergleichsobjekte angeschaut. Es handelt sich hierbei um ein Mietshaus. Also sind auch die Vergleichshäuser Mietshäuser im selben Baustiel. Einzige Unterschied ist, dass die Vergleichsobjekte 150m² aufweisen und mein Mietshaus nur 100m² . Das liegt daran, dass mein Dachboden nicht ausgebaut ist bzw. rein rechtlich kein Wohnraum/ Aufenthaltsraum hergibt. Der Vermieter begründet allerdings die Vergleichsobjekte und die dementsprechende Mieterhöhung damit, dass es wohl nicht auf die anzurechnenden Wohnquadratmeter ankommt, sondern auf das Mietshaus an sich. Und da alle Mietshäuser im Prinzip die gleiche Architektur und Bauform aufweisen, sind für ihn alle Häuser gleich. In meinem Mietvertrag steht aber, dass ich 100m² angemietet habe- seine Vergleichsobjekte sind aber 150m² groß.
Für mich als Leihen würde das aber bedeuten, dass es sich nicht um vergleichbare WE handelt. Oder liege ich da falsch?
Kann der Vermieter den gleichen Mietpreis für ein 100m² Haus nehmen wie ein 150m² ? bzw wird die Vergleichsmiete auf den Quadratmeter oder auf die WE bestimmt?
Sorry für die Nachfrage.
Sie trägt leider sonst keine Ringe 😭
Aber nur vom aufstrecken der Kabel kann der Airbag nicht ausgelöst werden?
Danke euch für die schnelle Antwort!
Ach Mist: 140.000 km natürlich!