Ein Schülerunfall ist wie ein Arbeitsunfall - es ist eine Frage des Kostenträgers (Berufsgenossenschaft). Dies hat auch Auswirkungen auf die Beitragshöhe (Zusatzbeitrag) der Krankenkasse. Wichtig für den Betroffenen ist dies mit Blick auf ev. Folgeschäden. So zahlt z.B. keine Krankenkasse eine Unfallrente. Im Gegensatz dazu eine Berufsgenossenschaft aber schon.
Soviel du willst - du musst halt dann deine sonstigen Kalorien einschränken
Aussage der Krankenkasse ist grundsätzlich richtig - frühestens möglich ab 2 Jahren - kann aber je nach Krankenkasse variieren
Ich empfehle dir dringend einen Besuch im Krankenhaus oder zumindest beim Facharzt. Am besten einen Angiologen (FA für Gefäße). Lymphknoten sind normalerweise beim Menschen circa 5–10 mm groß und oval oder unregelmäßig geformt, in der Leiste und am Hals können sie auch bis 20 mm groß werden. Sind sie größer als 2 cm und nehmen eine kugelförmige Gestalt an, dann sind sie aktiviert und mit der Abwehr von Krankheiten beschäftigt. Bei Erkrankungen gelangen Fremdzellen und -partikel in den regionären Lymphknoten und es kommt zu einer Reaktion. Auslösende Erkrankungen können akute Viruserkrankungen oder akute oder chronische Bakterienerkrankungen sein. Leider können darunter auch sehr gefährliche und lang andauernde Erkrankungen sein, z.B. Pfeiffersches Drüsenfieber, Hautmilzbrand,Lympfknoten-Tbc. Eine fachärztliche Abklärung ist daher dringend zur Vermeidung von bleibenden Schäden anzuraten.
Leider gibt's in Deutschland keinen Führerschein oder Fahrerlaubbnis für 14Jährige. Da musst du noch ein Jahr warten. Jugendliche können erst ab 15 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse Mofa erwerben. Nach einer weiteren theoretischen und praktischen Prüfung können sie mit 16 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben, die das Fahren von Leichtkrafträdern mit bis zu 125 cm³ und maximal elf Kilowatt (kW) erlaubt, oder die Fahrerlaubnis der Klasse M. Die in Deutschland bislang gültige Sonderregelung der Beschränkung auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h entfällt. Die Klasse A beschränkt, die für Krafträder bis 35 kW (derzeit 25 kW) gilt, kann mit 18 Jahren erworben werden. Die Beschränkung der Leistung fällt nach zwei Jahren in der Klasse A weg. Für die höchste Klasse, die Motorradfahrerlaubnis, muss ohne Fahrpraxis ein Alter von mindestens 25 Jahren (siehe Fahrerlaubnisklassen) erreicht worden sein.
Schau' mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Grit_Poppe - vielleicht hilft's dir weiter
Asterix und Obelix:
> Blockquote Die spinnen, die Amerikaner und Engländer" Ansonsten gibt es Federball oder Badminton, Hockey und Polo, Baseball und Tennis, vielleicht meinst du auch lacrosse?
Künftig besteht die Bundeswehr ja nur noch aus Freiwilligen bzw. Zeitsoldaten. Da sollte es sich schon lohnen, weil a) die Möglichkeit für Aus- und Weiterbildungen besteht, b) nach dem Ende der Dienstzeit eine Abfindung fällig wird und außerdem sollen ehemalige BW-Angehörige bei ihrem künftigen Berufswunsch oder Studium bevorzug behandelt oder berücksichtigt werden und letzendlich c) dein Gehalt während deiner Zugehörigkeit zur BW entspricht dem Gehalt eines normalen Beamtenverhältnisses
Fernrohr oder Teleskop - z.B. Spiegelteleskop in der Astronomie. Das sind dann die ganz großen
Ich denke es geht nicht darum „wie lange“, sondern es sollte eine Strafe sein, „die dich auf den boden rammt“ und dann nochmal und nochmal und möglichst nochmal und dann hast du hoffentlich kapiert, wie man sich älteren Menschen gegenüber verhält und lässt sie sitzen auf deinem Platz und wirst so ne alte Frau nich‘ mehr auf irgendwas hinweisen und hoffentlich hast du auch von deinen Eltern was ordentliches hinter deine Ohren gekriegt und du weißt ja, „leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen“ und vielleicht iss‘ dann auch bei dir nicht ganz Hopfen und Malz verloren
Grundsätzlich gilt für die gesetzl. Krankenversicherung (GKV) der Solidargedanke. Wenn dieser Rentner also meinte, damals so schlau gewesen zu sein, die Solidargemeinschaft zu seinen eigenen Gunsten (niedriger Beitrag weil jung, keine Erkrankung, also günstiges Versicherungsrisiko) zu verlassen, dann soll er jetzt auch die Früchte seiner Entscheidung ernten und in seiner PKV bleiben - egal was es kostet. Eine Rückkehr in die GKV solcher „armen Rentner“, zu Lasten derer, die ihr ganzes Leben die etwas höheren Beiträge der GKV akzeptiert haben, sollte überhaupt nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt natürlich auch für „Selbständige“, die glauben, allen anderen ein Schnippchen zu schlagen, mit günstigen Beiträgen in jüngeren Jahren zur PKV wechseln und später dann wieder, wenn sie ein höheres Versicherungsrisiko darstellen und die PKV teurer wird, in die GKV zurück wollen. Auch durch diese Superschlauen gerät das System der Solidargemeinschaften immer mehr in Schieflage und verteuert die Krankenversicherung auch bei denjenigen, die eben nicht in die PKV gewechselt sind, weil sie sich für das Alter einen einigermaßen bezahlbaren Beitrag erhofft haben. Grundsätzlich denke ich, dass das Gesundheitssystem in der BRD, wie es sich heute darstellt, auf Dauer weder von der PKV noch von der GKV finanziertbar bleibt.
BGB: § 2 Eintritt der Volljährigkeit: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Das ist der Fakt. Hat aber nix mit Führerscheinerwerb, Mündigkeit, Wahlrecht usw. usw. zu tun. Da gibt's dann andere Gesetze. Eingefallen ist der § 2 des BGB der Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat - 2/3 Mehrheit für Änderungen am BGB erforderlich. Ich geh' mal davon aus, dass dich ein Führerschein in USA genausowenig interessiert wie ein umfallender Reissack in Peking und ob dafür eine Lizenz erforderlich ist.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Damit ist diese Beschäftigung versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zur Rentenversicherung such mal bei Google die Minijobzentrale. Schwarzarbeit ist nicht zu empfehlen, da der zunächst vordergründig entstehende Vorteil sich ganz schnell in einen schlimmen Nachteil (Strafverfahren, Geldbuße bis zu 50000 €) umkehren kann.
Sorry, aber deine Frage hat mit Sozialversicherung überhaupt nix zu tun. Erstens mal sind Sozialversicherungsbeiträge ganz einfach eben Versicherungsbeiträge und zweitens geht's dir um die Ansetzbarkeit bei deinem Lohn- oder Einkommenssteuerausgleich - frag' hier mal deinen Steuerberater. Soviel ich weiß hat sich da in den letzten Jahren einiges geändert! So sind jetzt z.B. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu einem bestimmten %-Satz abzugsfähig, dafür musst du dann als Rentner wieder Einkommenssteuer bezahlen, was bisher nicht so war. Da waren die Beiträge nicht absetzbar, dafür war dann die Rente steuerfrei. Es kommt hier dabei auf deinen Jahrgang an, also wann du geboren bist.
Ich gehe mal davon aus, dass du Arbeitnehmer bist - also nicht arbeitslos. Eine Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Da ausdrücklich auf die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit abgestellt wird, besteht die Arbeitsunfähigkeit also auch dann weiter, wenn das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein bestimmter Krankheitszustand für sich allein zwar keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, jedoch absehbar ist, dass die weitere Ausübung der Tätigkeit Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Grundsätzlich betrachtet eine Arbeitsunfähigkeit also die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Du kannst damit alles tun, was sozusgen "außerhalb" der zuletzt ausgeübten Tätigkeit liegt. Wie schon von Wenne angesprochen ist auch die Art der Erkrankung zu berücksichtigen. Vielleicht findest du außer im SGB V auch eine spezielle Antwort auf deine Frage in den sog. AU-Richtlinien.
Grundsätzlich hat jeder Sony alle Sonderzeichen - auch das _ . Vielleicht musst du nur ein bißchen weiter blättern?
Glaub' nich alles, was hier geschrieben wird. Ein Marken-Trockenfutter ist ein vollwertiges Nahrungsmittel für deinen Hund. Darin sind auch Proteine, also Fleischbestandteile, enthalten. Du solltest nur darauf achten, dass dein Hund bei Trockenfutter auch genügend Flüssigkeit erhält (sonst kann's Probleme mit der Niere geben). Aber ja doch - du kannst Trockenfutter immer mit Flüssigkeit aufgießen und aufquellen lassen - achte nur drauf, dass es dann aber auch gut ausgekühlt ist. Wer verbrennt sich schon gern die Zunge? :<)
Jon mit h heißt Hans - im Gegensatz zu Hoast, der hoast Hoast!
RedBull ist keine Limo - da ist selbstverständlich Alkohol drin. Ohne Alkohol kannst du ja auch nicht fliegen - z.B. die Treppe runter. Also muss Alkohol drin sein. Und die Verkäuferin hat vollkommen recht. Man merkt's auch an den Antworten unten - alle die RedBull schon mit 13 oder noch früher gesoffen haben, haben jetzt schon Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache - lall, lall lall.
Einfache Antwort auf deine Frage: Wenn du einem 1-€-Job entgehen willst, dann nimm dein Leben in die eigenen Hände und verlass dich nicht auf die Allgemeinheit, denn die finanziert ja bisher schon deinen Lebensunterhalt. Soll heißen, du solltest dich vielleicht nicht nur an deine Rechte sondern auch an deine Pflichten gegenüber allen anderen Mitbürgern, die dich finanzieren erinnern. Deine zwei Kinder sind wohl auch vom Himmel gefallen oder hat der Storch gebracht! Eigentlich sollte es hier nen Vater oder vielleicht auch zwei dafür geben. Rechne mal die Leistungen des Arbeitsamts, Barleistung, Miete, Nebenkosten, Mehrbedarf, Kindergeld usw. was alles von deinen Mitbürgern aufgebracht wird, in einen Stundenlohn fürs NIXTUN um. Dann wirst du schnell feststellen, wie überbezahlt ein 1-€-Job ist.