Hallo,
hatte vor knapp 15 Jahren einen Arbeitsunfall (Fersenbeinbruch). Die BG hatte damals einen Anspruch auf Teilrente abgelehnt.
Bin seither Tätigkeiten nachgegangen, in denen ich diesbezüglich kaum oder nur selten Beschwerden dieser Folge hatte.
Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt, im Unbewusstsein, dass diese Tätigkeit körperlich anspruchsvoller ist als von mir gedacht und ich zum Teil nur mit Schmerzen durch den Tag komme.
Meine Frage also, ob es Sinn macht diesbezüglich zwecks Teilrente nochmal auf die BG zuzugehen und mit meinem jetzigem Arbeitgeber für mich körperlich angemessene Tätigkeiten zu vereinbaren?
Für entsprechende Antworten bedanke ich mich schon im Voraus,
freundliche Grüße,
Eisenschmied