Mein erster Gedanke; Dieses Urteil ist viel zu heftig!
Bei diesem Urteil müssen wohl die Emotionen bei dem/den Richter/n durchgegangen sein.
Mein zweiter Gedanke; Ich kann es nicht genau einschätzen, da ich diesem Artikel zu wenig Informationen entnehmen kann.
Es wurden auch schon Menschen für viel heftigere Straftaten zu weniger als dieser Typ in o. g. Artikel verurteilt.
Wichtige Aspekte, die ich diesem Artikel nicht entnehmen kann:
- Wurde vor dem Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht oder vor der Strafkammer verhandelt?
- Wie hoch ist der entstandene Schaden?
- Wurde dieser junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt?
- War der junge Mann zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig?
- Wurde eine Jugendgerichtshilfe involviert? Wenn ja, was sagt der Sozialbericht?
- Wurde ein psychiatrisches Gutachten zur Abklärung der Schuldfähigkeit erstellt?
- War der Verteidiger ein Pflichtverteidiger oder hat der 18-Jährige sich selbst einen Anwalt organisiert?
Bezüglich zu meiner ersten Frage wäre es am wichtigsten zu wissen, vor welchem Gericht verhandelt wurde.
Am Amtsgericht mit nur einem Richter wird verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe unter 1 Jahr Freiheitsstrafe liegt.
Am Amtsgericht - Schöffengericht - mit einem Richter und 2 Schöffen wird verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe unter 4 Jahre Freiheitsstrafe liegt.
Vor der Strafkammer wird in der Regel mit 3 Richtern und 2 Schöffen verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe einen Freiheitsentzug von 4 Jahren übersteigt.
Die relevanteste Information für mich in diesem Fall ist das Urteil; 2 Jahre und 6 Monate Haft ohne Bewährung.
Bezogen auf das Urteil würde ich eine Berufung (Rechtsmittel gegen das Urteil) anstreben. O. g. Urteil wird erst 1 Woche nach der Verurteilung rechtskräftig. Während der 1. Woche hat man Zeit, in Berufung zu gehen. Somit wird das Urteil nichtig.
Je nachdem vor welchem Gericht verhandelt wurde, wird das Gericht der weiteren höheren Instanz diesen Fall dann erneut aburteilen. War die erste Instanz in diesem Fall das Amtsgericht - Schöffengericht - z. B., dann würde nach einer Berufung der Fall erneut beim Landgericht verhandelt werden.
Wäre ich Pflichtverteidiger, so würde ich bezüglich der Berufung eine Verurteilung lediglich zu Sozialstunden anstreben - vorausgesetzt der junge Mann war noch nicht vorbestraft und wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem wäre es wohl den Richtern und Schöffen unerlässlich, dass der 18-Jährige für die entstandenen Schäden aufkommt. Nach Jugendstrafrecht wäre es erstrebenswert, dass die Staatskasse für die Kosten (Gerichtskosten) aufkommt.
Im Großen und Ganzen würde ich nach der Berufung ein Urteil nach Jugendstrafrecht von weniger als 160 Sozialstunden anstreben. Es wäre damit zu rechnen, dass der 18-Jährige für die verursachen Schäden aufkommen muss. Liegt breits eine Vorstrafe vor, so wäre es anzustreben, die Bewährungsauflagen lediglich zu verschärfen.
Selbst wenn nach der Berufung das Urteil der nächsthöheren Instanz immer noch der Höhe halber anfechtbar erscheint, so besteht die Möglichkeit einer Revision - wo das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird.
Aber wie schon gesagt, da diesem Artikel viel zu wenig Informationen zu entnehmen sind, kann das hier eigentlich keiner richtig beurteilen.