Die Wahrheit liegt ganz woanders, nämlich ...

Diese Frage stelle ich mir auch.

Meines Wissens nach ist Fleisch in der Herstellung aufwendiger als fleischlose Kost.

Um Fleisch zu produzieren müssen zuerst Tiere gefüttert werden. Dieses Verfahren verschwendet im Endeffekt mehr Energie, als sie hergibt. Es wäre nachhaltiger bzw. wäre am Ende mehr Energie da, wenn alle Menschen sich vegan oder vegetarisch ernähren würden.

...zur Antwort
Also habe ich eine Frage an euch, die schonmal ein derartiges erlebnis gehabt haben, das mit dem tod zusammenhängt was ihr gesehen bzw. erlebt habt!

Also ich und Menschen aus meinem Umfeld haben schon Dinge erlebt, die etwas mit Erfahrungen außerhalb des eigenen Körpers zu tun haben.

Jeder Mensch hat ein Magnetfeld und Magnetkristalle im Gehirn. Außerkörperliche Erfahrungen sind möglicherweise nur Wahrnehmungen mit unserem elektromagnetischen Sinn. Die Magnetkristalle sind ein Sinnesorgan, welche mit dem Magnetfeld der Erde ein Inferface erzeugen. Sozusagen ist alles vernetzt.

Das heißt, dass unsere Seele möglicherweise unser Magnetfeld ist. Unser Magnetfeld existiert selbst nach dem Tod noch weiter.

Ich erlebte es schon mal, dass ich mit meinem Bewusstsein an andere Orte gelangt bin. Außerdem gehe ich davon aus, mit meinem Bewusstsein schon durch die Zeit gereist zu sein.

Bezüglich unseres elektromagnetischen Sinns, lassen sich Gedanken übertragen. Also selbst während einer Nahtoderfahrung lassen sich Gedanken übertragen.

https://www.gutefrage.net/frage/sind-magnetkristalle-ein-sinnesorgan-oder-haben-wir-vielleicht-einen-magnetsinn

da ich wissen will wo sie jetzt ist..

So genau kann man das nicht wissen. Es gibt etliche Thesen dazu. Möglicherweise ist diese Welt hier gar nicht echt?

https://www.gutefrage.net/frage/welches-krankheitsbild-wuerdet-ihr-vermuten-wenn-euch-ein-21-jaehriger-erzaehlt-dass-er-bereits-vor-5000-jahren-im-jahr-2015-gestorben-sei

...zur Antwort
Zu heftig

Mein erster Gedanke; Dieses Urteil ist viel zu heftig!

Bei diesem Urteil müssen wohl die Emotionen bei dem/den Richter/n durchgegangen sein.

Mein zweiter Gedanke; Ich kann es nicht genau einschätzen, da ich diesem Artikel zu wenig Informationen entnehmen kann.

Es wurden auch schon Menschen für viel heftigere Straftaten zu weniger als dieser Typ in o. g. Artikel verurteilt.

Wichtige Aspekte, die ich diesem Artikel nicht entnehmen kann:

  • Wurde vor dem Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht oder vor der Strafkammer verhandelt?
  • Wie hoch ist der entstandene Schaden?
  • Wurde dieser junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt?
  • War der junge Mann zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig?
  • Wurde eine Jugendgerichtshilfe involviert? Wenn ja, was sagt der Sozialbericht?
  • Wurde ein psychiatrisches Gutachten zur Abklärung der Schuldfähigkeit erstellt?
  • War der Verteidiger ein Pflichtverteidiger oder hat der 18-Jährige sich selbst einen Anwalt organisiert?

Bezüglich zu meiner ersten Frage wäre es am wichtigsten zu wissen, vor welchem Gericht verhandelt wurde.

Am Amtsgericht mit nur einem Richter wird verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe unter 1 Jahr Freiheitsstrafe liegt.

Am Amtsgericht - Schöffengericht - mit einem Richter und 2 Schöffen wird verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe unter 4 Jahre Freiheitsstrafe liegt.

Vor der Strafkammer wird in der Regel mit 3 Richtern und 2 Schöffen verhandelt, wenn die zu erwartende Strafe einen Freiheitsentzug von 4 Jahren übersteigt.

Die relevanteste Information für mich in diesem Fall ist das Urteil; 2 Jahre und 6 Monate Haft ohne Bewährung.

Bezogen auf das Urteil würde ich eine Berufung (Rechtsmittel gegen das Urteil) anstreben. O. g. Urteil wird erst 1 Woche nach der Verurteilung rechtskräftig. Während der 1. Woche hat man Zeit, in Berufung zu gehen. Somit wird das Urteil nichtig.

Je nachdem vor welchem Gericht verhandelt wurde, wird das Gericht der weiteren höheren Instanz diesen Fall dann erneut aburteilen. War die erste Instanz in diesem Fall das Amtsgericht - Schöffengericht - z. B., dann würde nach einer Berufung der Fall erneut beim Landgericht verhandelt werden.

Wäre ich Pflichtverteidiger, so würde ich bezüglich der Berufung eine Verurteilung lediglich zu Sozialstunden anstreben - vorausgesetzt der junge Mann war noch nicht vorbestraft und wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem wäre es wohl den Richtern und Schöffen unerlässlich, dass der 18-Jährige für die entstandenen Schäden aufkommt. Nach Jugendstrafrecht wäre es erstrebenswert, dass die Staatskasse für die Kosten (Gerichtskosten) aufkommt.

Im Großen und Ganzen würde ich nach der Berufung ein Urteil nach Jugendstrafrecht von weniger als 160 Sozialstunden anstreben. Es wäre damit zu rechnen, dass der 18-Jährige für die verursachen Schäden aufkommen muss. Liegt breits eine Vorstrafe vor, so wäre es anzustreben, die Bewährungsauflagen lediglich zu verschärfen.

Selbst wenn nach der Berufung das Urteil der nächsthöheren Instanz immer noch der Höhe halber anfechtbar erscheint, so besteht die Möglichkeit einer Revision - wo das Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird.

Aber wie schon gesagt, da diesem Artikel viel zu wenig Informationen zu entnehmen sind, kann das hier eigentlich keiner richtig beurteilen.

...zur Antwort
Hallo ich bin 14 Jahre alt

Mit 14 Jahren sollte man schon selbst entscheiden können was man machen möchte, oder eben nicht. Du musst nicht auf diese Kur. Es ist deine Entscheidung, ob du dorthin gehst, oder nicht.

Zu Zeiten von Corona sollte man ohnehin versuchen, Menschenansammlungen oder unnötige Unternehmungen zu vermeiden.

Bezüglich zu Corona; Kontakt zu einer infizierten Person wäre ein guter Grund, um nicht auf diese Kur zu gehen. In bestimmten Situationen muss man in Quarantäne.

...zur Antwort

Beim Erstgespräch wird der Psychologe dich erst einmal kennenlernen wollen und es werden sicherlich viele Fragen gestellt.

Um dann hinterher eine Diagnose stellen zu können, muss der Psychologe viel über dich erfahren. Eventuell wirst du Fragebögen ausfüllen müssen.

...zur Antwort

Da gibt es beispielsweise die Polarnacht, wo es je nach Ort maximal 6 Monate am Stück stockfinster ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Polarnacht

Sicherlich gibt es Planeten in unserer Galaxie, wo es noch viele andere Phänomene gibt wo es dann z. B. mehrere Jahre dunkel ist oder wo es gar keine Nacht gibt.

...zur Antwort

In WhatsApp-Gruppen zum Beispiel.

Man kann auf bestimmten Websites Gruppen finden und direkt beitreten. Es gibt auch Gruppen für Gruppenwerbung. In diese Gruppen werden Gruppenlinks reingeschickt und dort kann man Leute kennenlernen und schreiben.

https://www.groupler.me/

...zur Antwort

Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € pro Stunde gilt für Minderjährige nicht.

Man könnte höchstens versuchen, einen möglichst hohen Stundenlohn mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Es kommt also auf den Arbeitgeber an, wie viel du verdienen wirst.

Diese 150 bis 250 € könnte man auch als Zeitungsausträger verdienen. Mein Tipp wäre, die Eltern den Arbeitsvertrag mit unterschreiben zu lassen und die Arbeit dann ggfs. aufzuteilen. In diesem Fall würde das Gesetz des Mindestlohns greifen.

...zur Antwort