Moin!
Ich weiß, dass die Frage im Prinzip überflüssig ist, aber meine seit kurzem pflegebedürftige Mutter stellt sich das Prozedere bzgl. des Pflegegeldes sehr einfach vor. Sie hatte einen Schlaganfall, kann sich jedoch nach der Reha, aus der sie in Kürze entlassen wird, größtenteils wieder selbst versorgen. Sie wurde trotzdem in die Pflegestufe 3 eingestuft.
Jetzt der Witz: Sie möchte Pflegegeld beantragen, sich jedoch selbst versorgen, also das Geld im Prinzip in die eigene Tasche stecken (Betrug?). Ich entgegnete, dass man bei dem Antrag auf Pflegegeld eine Pflegeperson angeben muss, die im Ernstfall für Versäumnisse etc. verantwortlich gemacht werden kann. "NEIN", meinte sie. Sie könne einfach die knapp 700 Euro einstecken und sich selbst versorgen, eine konkrete Pflegeperson müsse nicht angegeben werden.
Wer hat dies bzgl. Ahnung oder Erfahrungen und kann mir bestätigen, dass es nicht so ist, dass man das Pflegegeld OHNE DIE ANGABE EINER PFLEGENDEN PERSON beantragen kann. Oder kann man als Mensch mit Pflegestufe 3 eigenständig über die 700 Euro verfügen und muss keine konkrete Person angeben, die sich um die Pflege kümmert?
Natürlich werde ich auch mit der Krankenkasse Rücksprache halten, aber als erste Orientierung frage ich einfach mal hier nach...
Lieben Dank schonmal!