Nein.
Ok, wo ist bitte meine verschissene Antwort auf diese Frage hin?
Wer war denn die Person und wie ist Deine Beziehung zu ihr?
Warum wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt?
Nur die Antwort lässt einen Ausblick auf ein Zivilverfahren zu.
Nein. Erstes Gegenbeispiel: https://www.ebay.de/itm/Acer-Nitro-5-15-6-Zoll-Notebook-Full-HD-i5-8GB-GTX-1050-128GB-SSD-1TB-HDD-Win10/263431150445?epid=239149989&hash=item3d55b85b6d:g:p-QAAOSw8R9aVJ8M
Aber eigentlich müsstest Du erstmal sagen, was Du damit machen willst!
Hach, solche Fragen erinnern mich an die verrückte Zeit von damals. Wenn ich aus heutiger Sicht antworten muss: Sprich ihn an! Aber nicht allzu crazy, sondern aufrichtig.
Nichts machen. Vielleicht Deutsch lernen. Gekauft wie gesehen. Garantie ausgeschlossen. Pech gehabt.
Abfall.
Nein. Es ist davon auszugehen, dass der Sohn des Eigentümers ebenso Repräsentant ist und insbesondere bei Abwesenheit des Vaters das Hausrecht ausübt.
Ausnahme: Der Vater hat ein Hausverbot ausgesprochen.
Selbst auf gutefrage.net müsste man erwarten dürfen, dass jemand, der bei klarem Verstand ist, eine möglichst kurze, prägnante Frage stellt. Anfängern empfiehlt man natürlich immer einen Labrador.