Zuerst sind deine Abbuchungen erlaubt, die deinem Lebensunterhalt entsprechen wichtig.Alles andere kann den anderen Gläubigern eine Kopie des P Kontos als Beweis dienen, das bei Dir nichts zu holen ist.

Mach am besten eine Liste von deinen Gläubigern, damit Du weisst wem Du im Fall aller Fälle, eine Benachrichtigung zu kommen lässt.Lese die Rechtstips der akademischen Arbeitsgemeinschaft.de was dir nützlich ist

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Hallo Willfrosch,

ich gebe dir einen Tip.

Wenn du in  Steuerprogramm Steuerprogramm investierst (Kosten liegen bei 40-50 €)

erhälst Du konkrete Antworten. Doch Bürobedarf und Benutzung technischer Geräte unterliegen der Abschreibung und werden über die sog. Afa abgewickelt, d.h. deine Abschreibungen werden über die Jahre "abgeschrieben"

Lg Eifelpitt59

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Hallo Kirsche 77,

bei der Arbeitsbekleidung, die man von der EK Steuer absetzen will, kann man, wenn man sich die Arbeit macht, sogar das waschen, das bügeln sogar den Trockner mit absetzen.

Dabei wird unterschieden, ob es Kochwäsche, Pflegeleichte Wäsche oder Feinwäsche zu waschen hat.Auch ist es abhängig davon, wie groß euer Haushalt wird, der wiederrum von 1-4 Personen detailliert beschrieben wird.

Bsp: 10 kg Pflegeleichte Wäsche a kg Wäsche 0,48€ pro Woche, ergibt im Monat 19,20€, die man schon alleine mit dieser Möglichkeit absetzen kann.

Falls Du noch fragen hast, wie man weiter vorgeht, antworte ich gerne.

lg Eifelpitt59

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Hallo regobald,

meine Vorredner, bzw, Vorschreiber haben Dir das schon gut erklärt.

Natürlich sind deine Einnahmen zu versteuern. Irgendwann, falls Du es nicht versteuerst und sei es Jahre danach und das FA kommt Dir auf die Schliche, gibts eine Steuernachzahlung und eine Anzeige noch dazu. Dazu kommen Bussgeld und nochmalige Zinsen.

Ich denke, das Du dir das nicht antun willst; wie und was du alles versteuern muss, kann Dir ein guter Steuerberater sagen.

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hallo tyksmurf,

genau wie mein Vorgänger der deine Frage beantwortet hat, kannstdu natürlich das in der Steuererklärung geltend machen.

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hallo atrock,

ja das kannst Du! Dabei unterscheidet es sich allerdings wie groß dein Haushalt ist. Er staffelt sich von 1Personenhaushalt bis 4 Personenhaushalt.

desweiteren unterscheidet es sich ob Du kochwäsche, pflegeleichte sachen zu waschen hast.

Du kannst sogar den Trockner und das Bügeln absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du deine Arbeitsbekleidung mit anderer Wäsche waschen tust. Wäsche waschen, bügeln, Trockner alles das kannst Du abesetzen. Aber aufgepasst, es muss sich um reine Arbeitsbekleidung handeln; zumindest muss sich das Emblem auf deiner Arbeitsbekleidung befinden.

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hallo, die Frage ist eigentlich von den anderen Teilnehmer schon beantwortet. Lohnsteuerklasse 2 gilt dann für beide. Auch eine Variante um an steuerliche Vorteile zu gelangen. liebe Grüße

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Hallo,

die Beerdigungskosten ja! als Aussergewöhnliche Belastung!

Den Kauf einer Grabstätte ist auch als agB abziehbar, soweit es zwangsläufig ist. Hat der Verstorbene keinen Nachlass, bzw hat der Angehörige nicht die Mittel dazu, eine Grabstätte zu kaufen, sind diese als agB abziehbar!BFH Urteil v. 22.2.1996, III R7/94BStBl 1996 II S.413

Allerdings muss die Grabstätte unmittelbar mit der Beerdigung zusammenhängen und nicht zu Lebzeiten des Verstorbenen schon gekauft worden sein.

Liebe Grüße

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Hallo Catteke6,

also, das Steuerjahr2010 ist noch nicht vorbei. Die Formulare werden im November oder Dezember in Verbandsgemeinden, finanzämter ausgelegt.

Noch ein bischen warten hilft!

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Hallo Abe,

es ist schwierig in dieser schon bestehende Rechtssache eine RS Versicherung für sich zu gewinnen. Es kommt darauf an, wann Du diese RS Versicherung abschließt und ob diese RS Versicherung den Schaden direkt übernimmt. Es gibt Gesellschaften, die fordern eine 3 monatige Karenzzeit, bevor sie einen RS Schaden übernimmt.

Es steht dir über Google oder eine andere Suchmaschine zur verfügung, die richtige Versicherung zu finden!

Ich wünsche Dir viel Glück!

Liebe Grüße

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Hallo afedial,

dazu kann ich nur folgendes sagen:

erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung 5-8 Wochen. Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen.Wenn nach einem halben Jahr noch keine Bearbeitung zustande kommt, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht! Diesen legst Du bei deinem Finanzamt ein! (§347 Abs.1 Satz 2 AO )

Falls Du noch mehrere Fragen hast, oder noch eventuelle Absetzungspunkte in der Einkommensteuererklärung hast, kannst Du gerne fragen!

Liebe Grüße

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Hallo extreme5,

erstmal muss ich dazu sagen, wenn Sie Stkl II ist, gehe ich davon aus das sie alleinerziehend ist. Frage an Dich, lebt Ihr schon unter einem Dach? Mit dem Tag der Heirat ändert sich auch der steuerliche Aspekt. Angenommen, ihr heiratet am 1.12.10 werdet ihr veranlagt 3/5. Vor dem 1.12.10 mit 1/2 Ob Du mit einer Nachzahlung zu rechnen hast, hängt davon ab, was Du konkret absetzen kannst. Eine Nachzahlung vom Finanzamt ist auch nicht zurechnen, weil es steuerrechtlich erst im nächsten Jahr im Geldbeutel zu spüren ist.

Liebe Grüße

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