Der Standstreifen ist unbedingt frei zu halten. Grundsätzlich ist jedoch das eigene Verhalten immer den Gegebenheiten an zu passen! Hätte z.B. auf der linken Spur ein LKW versäumt, links rüber zu ziehen um die Rettungsgase zu bilden, müßtest Du SELBSTVERSTÄNDLICH auf den Standstreifen ausweichen um den Rettungsfahrzeugen Platz zu machen.

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Das ist nicht der Sinn einer Vollkaskoversicherung!!! Diese übernimmt Unfallschäden, sofern sie nicht von der KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners übernommen werden. Das Lenkgetriebe ist definitiv kein Unfallschaden.

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Soviel ich weiß war der 1.4 ein so genannter Frostmotor, bei dem Kondenswasser in der Ölwanne gefrieren und den Ölansaugstutzen blockieren konnte, wodurch der Motor festlief. Man müßte also checken, ob die werksseitige Modifikation durchgeführt worden ist die das verhindern soll.

Ein Arbeitskollege hat im Golf 6 seit 325.00 Km den 1.4er Saugmotor mit 80 PS und ist hoch zufrieden.

Der größere Hubraum des 1.4 bewirkt, dass man auch mal auf der Landstrasse einen LKW überholen kann.

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Wenn Du ein Gitter vors Auspuffendrohr machst damit die Maiskörner nicht rausfliegen klappt das sicherlich. Selbst ein sparsames Auto erzeugt enorm Abwärme, Farbe die beim Lackieren aufs Auspuffendrohr getropft ist verkohlt bei der nächsten Autobahnfahrt.

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