Seltsam, dass es dir so unmöglich scheint... Vielleicht solltest du mal mit deinen Eltern reden, wo die Probleme liegen? Ist eine Geldfrage? Dann kann man sich sicher arrangieren: Du mähst beim Nachbarn Rasen, deine Eltern versuchen auch was zusätzliches auf die Beine zu stellen: Wenn ein paar Personen das gemeinsam als Ziel für nächsten Sommer ins Auge fassen, ist es verwirklichbar! Ich bin letztens um 400€ USA und retour geflogen, wenn man sich im Internet schlau macht, vielleicht noch günstiger!!! Als Plan für nächstes Jahr sind das 40€/Monat, die man ranschaffen müsste: Machbar!

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Lies es laut vor, und fasse jeden Satz (oder Absatz) den du gelesen hast immer gleich laut zusammen, als müsstest du ihn jemandem neben dir erklären. 1. lernt man die Sachen schneller, wenn man sie liest, spricht und hört (3fach) 2. hindert das deine Gedanken am Abschweifen und über dein Leben nachdenken - man kann über was drüberlesen und an etwas anderes denken, aber laut reden und abei an ganz was anderes denken ist schwieriger... ;)

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Ja, Babys schlucken zur "Übung" Fruchtwasser - schließlich muss der Schluckmuskel schon trainiert sein, wenn sie auf die Welt kommen. Und das pinkeln sie dann auch wieder aus. Das kann man jedoch nicht mit Erwachsenem-Urin vergleichen, denn der enthält ja viele Stoffe, die wir über die Nahrung zu uns genommen haben, die der Körper aber nicht braucht (Abfall-Stoffe) Die enthält dieses Baby-Urin nicht, da die meisten Stoffwechselprodukte über den mütterichen Blutkreiskauf abtranzportiert werden.

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in Österreich gibt es keine landesweiten Sperren durch Zwangsexmatrikulation. Sie kann meines Wissens auch nach einer Zwangsexmarikulation an jeder österreichischen Uni jedes beliebige Studium belegen (sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllt) - ob und in welchem Ausmaß an der FH abgelegte Prüfungen dort aber angerechnet werden können muss mit der Studienberatung vor Ort geklärt werden.

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In Ö ist der Mieter für die Zahlung der Nebenkostenabrechnung verantwortlich, der zum Zeitpunkt der Abrechnung in der Wohnung ist. D.h. Im ersten Jahr zahlt man quasi für seinen Vormieter. Ist die Wohnung zum Zeitpunkt der Abrechnung leerstehend, zahlt der Vermieter drauf. Ist zwar eine eigenartige Regelung, in Ö aber so Gesetz. Dh. hier würde dir die gesamte 3. Monatsmiete zustehen. DL kenne ich mich leider nicht aus

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mietvertragklauseln

Hallo Leute, würde gerne Eure Meinung interessieren, wie ihr nach folgenden Punkt eines Mietvertrages auffasst bzw. deutet: Der Mieter verpflichtet sich in Absprache mit dem Vermieter für die angemieteten Räumlichkeiten ausreichende Versicherungen abzuschließen, die dem Mieter weitgehend von Schadensansprüchen freistellt.

……Bis hierhin es alles klar musste nur den gesamten Text angeben damit ihr euch eine wirkliche Meinung bilden könnt und das ganze nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist. Also weiter im Text:

Die Terrassenplatten werden neu verlegt. Das Schwimmbad wird frisch gestrichen. Die Fenster des Hauses werden Zug um Zug gegen Kunststofffenster ausgetauscht. (siehe §15) Dem Mieter ist die Gestaltung des Gartens freigestellt.

§15 Dem Mieter steht ein monatlicher Betrag von 50 Euro zum Einkauf von Bau- und Renovierungsmaterial zu Verfügung. Der Mieter kann das Material nach Absprache des Vermieters in der Regel bei dessen Großhändlern auf Lieferschein, einkaufen, kann aber auch andere günstige Einkaufsquellen nutzen. Die Abrechnung erfolgt jeweils über ein Verrechnungskonto. So, wie versteht ihr das? Bedeutet das, das die 3 Punkte Terrasse, Schwimmbad und Fenster Mieter- oder Vermietersache ist???
Wenn ihr der Meinung seid, das der Mieter dafür zuständig ist, ist so etwas überhaupt zulässig dem Mieter solche Kosten „aufs Aug zu drücken“ ? ist das nicht wie sagt man, Sittenwidrig??? Muss allerdings noch erwähnen das die 50 Euro bisher noch niemals zu Verfügung standen oder irgendwie verrechnet würden. Ich hoffe auf zahlreichende Experten und Erfahrene die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung mit mir teilen, danke.

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Bei diesem Punkt handelt es sich offensichtlich nicht um irgendwelche allgemeinen Vertragsklauseln, sondern ganz spezifisch auf dieses (Einfamilien-?)Haus zugeschnittene Vereinbarungen zw. Mieter und Vermieter. Das ist mal prinzipiell nix böses.

Eigenartig scheint mir eher, dass du offensichtlich schon länger da drin wohnst und keine Ahnung zu haben scheinst, was mit den Punkten auch nur annähernd gemeint ist: Du hast das doch unterschrieben ??????!!!!! War dir da nicht wichtig, was damit gemeint ist?

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Nicht ganz verständlich deine Beschreibung: schreibt diese Person jetzt Meldungen? Oder macht sie nichts?

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auch die "großen" kindersitz, wie Römer Plus sind außerdem für so eine Größe (und auch Gewicht - Obergrenze sind da glaub ich sogar nur 36kg) gar nicht zugelassen!!!

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Waschtrockner sind meines Wissens beim Trocknen immer weniger energieeffizient, als es echte Trockner sind.

Und: Der Waschtrockner, den ich früher hatte konnte außerdem nur wesentlich weniger trocknen (kg) als waschen...

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gemeinsam kochen ist immer gut!

... um das als "Idee" aufzupeppen kannst du es ja unter ein Motto stellen: italienischer Nachmittag? Wilder Westen? Irgendwas wofür du Zeug zu Hause hast (witzigen Hut, passende Musik, Fähnchen, was auch immer)

(obwohl mein erster Gedanke war genau wie Emukah ;) aber das musst du wissen, ob das so gemeint war von ihr)

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