du darfst wenn durch entsprechende Maßnahmen, wie mindesten Schilder mit dem Hinweis Privatgrundstück betreten verboten oder am besten einen zaun, der zugang auf das grundstück ausgeschlossen wird.es geht halt darum das du ohne fahrerlaubnis fährst und dabei niemanden gefährden sollst

Hier noch rechtliche Quellen bzw.Definitionen bei bedarf

Fahrerlaubnisverordnung § 4

Wer auf öffentlichen Straßen (im öffentlichen Verkehr ) ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

Gerichtsurteil/Definition Öffentlicher Verkehr findet nicht statt, wenn z.B. wegen Bauarbeiten durch Absperrschranken oder ähnliche wirksame Mittel alle Verkehrsarten (auch Fußgänger- oder Radverkehr) ausgeschlossen werden, durch wirksame Mittel ein Zugang/eine Zufahrt von Unberechtigten verhindert wird (Parkchips, Pförtner, völlig abgesperrte Privatfläche u.s.w.)

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hallo atemschutz ist schon mal gut. ich würde das schimmelspray empfehlen. in der kammer ist es wahrscheinlich immer noch wärmer als draußen. vermute ein wand ist mindestens eine außenwand die kälter als die luft in der kammer ist, deswegen kondensiert das wasser in der luft dort.das wasser kann aber nicht weg wegen dem lüften ( WENIG ZIRKULATION DER LUFT ).entferne am besten den schimmel, fünf mal am tag stoßlüften und wenn er dann wiederkommt bzw. die wand feucht bleibt würde ich den vermieter informieren.lg

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