Hier ein paar Informationen von der Seite der Polizei in Hessen:
3.2 Was bedeutet Polizeidiensttauglichkeit?
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.
Nachfolgend sind -in nicht abschließender Aufzählung- einige Gründe aufgelistet, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen:
Ausschlussgründe:
In vier Rubriken unterteilt findest Du nachstehend – in nicht abschließender Aufzählung! – einige Gründe¹, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen. ...
Als Ausschlussgründe für eine Polizeidiensttauglichkeit kommen prinzipiell alle vorliegenden oder ihrer Natur nach nicht heilbaren, eventuell auch nur schubweise auftretenden Gesundheitsstörungen
in Betracht, die der Ausübung des Amtes, des unmittelbaren Zwangs auch unter Führung der Dienstwaffe, dem körperlichen Einsatz gegen Personen, ausreichendem Selbstschutz und Außen- und (Wechsel-)Schichtdienst entgegenstehen.
Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:
- unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit,
- erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit,
- Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen,
- unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit.
Zu Nr. 4
unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit, z. B.
- durch nicht ausschließbare Eigen- oder Fremdgefährdung (nach autoaggressivem Verhalten, bei Sucht),
- durch psychische Instabilität (ADHS, psychosomatische, Ess- oder Angststörung, Suchterkrankung),
- durch naturgemäß unheilbare psychische Krankheiten (aufgetretene endogene „Depression“, Psychose, Borderline-Störung),
- durch Persönlichkeitsstörung,
- durch aktuelle oder frühere Medikamenten-/Suchtmitteleinnahme.
Zu beachten ist, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl psychischer Leiden definitionsgemäß nicht „ausheilen“ kann, da diese mit schubweisen Verläufen – mitunter auch in großen zeitlichen Abständen – behaftet sind, somit dauerhaft fortbestehen (z. B. Depression, Suchterkrankung auch in der zeitweiligen Rückbildung/„Remission“).
Sofern Ihre medizinische Vorgeschichte noch Fragen offen lässt, ist damit zu rechnen, dass Sie gebeten werden, medizinische Unterlagen auf eigene Kosten nachzureichen und/oder sich ergänzend in einem separaten weiteren Termin beim Polizeiärztlichen Dienst befragen, ggf. untersuchen zu lassen.