Darf ein Gutachter einen Vorschaden neu bewerten?
Hallo,
bei einem Verkehrsunfall wurde mein KFZ leider an der Stelle beschädigt, an dem vorher schon ein Schaden war. Der Gutachter (beauftragt von der gegnerischen Versicherung) hat den Vorschaden nun höher bewerten, als er damals von einem anderen Gutachter bewertet wurde. Daher zieht der Gutachter jetzt für den Vorschaden eine höhere Summe ab, als mir damals ausbezahlt wurde.
Ist das so rechtens?
Und wenn ja, kann ich für den alten Schaden die Differenz im Nachhinein verlangen?
Vielen Dank Vorab.