Nein, Prozeßkostenbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Und auch, falls die Mutter das ganze im Rahmen der Beistandschaft über das Jugendamt gemacht hat, muss das Kind nichts zurückzahlen.

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Grins, keine Sorge, der wird euch schon nicht anzeigen.

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Wie komme ich an aussthende Zahlungsforderungen?

Hallo, ich wende mich nun an gutefrage.net um vielleicht Hilfe oder Tipps zu bekommen.

Folgender Fall ist bei mir heute eingetreten :

Da ich selbstständig mit einer Physiopraxis arbeite und auch Betreuung anbiete habe ich heute eine Situation erlebt, die mich fassungslos macht.

Seit fast 1,5 Jahren betreue ich ein Ehepar, stehe mit Hilfe, Rat und Tat, Besorgungen machen usw. zur Seite. Mittlerweile sind das ca. 800 Stunden die ich auf deren Verlangen geleistet habe. Da kam immer nur der Kommentar "Wenn wir sie nicht hätten wären wir hilflos" Doch bislang wurden immer von diesen Personen Versprechungen gemacht die nie eingehalten wurden und gezahlt wurde bislang auch nichts.

Gestern abend habe ich von einer Nichte (die aber weiter entfernt wohnt) des Ehepaares erfahren, das diese auch schon in der Vergangenheit Leute nur benutzt haben und nie dafür bezahlt haben.

Heute mitag habe ich die Ehefrau (mittlerweile Witwe) darauf angesprochen das ich in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehe.

Da war aufeinmal die Rede von .... sie sind ein böser Mensch und sonstige Beschimpfungen zu hören. Ich habe nie was versprochen und auch nie behauptet. Ich habe ihnen doch schon einmal 3000 und einmal 5000 Euro gegeben, wir haben sie niemals beauftragt usw........Uahlungen haben nie stattgefunden. Alles erlogen und erstunken.

Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt und auch Tipps geben wie ich nun zu meinen Recht komme und ich die geleisteten Stunden bezahlt bekomme. Eine gegenzeichnung der leistungen gibt es nicht. Lediglich 2 Zeugen die bestätigen können das mir einiges versprochen wurde.

Danke für Eure Hilfe und Tipps

Euer MustermannBK

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Rechnest du nicht normalerweise direkt über die Krankenkasse ab? Und unterschreiben dir deine Patienten nicht auch jedesmal für die Leistungen/Stunden, die sie bekommen haben? Ich finde deine Geschichte ehrlich gesagt etwas verwirrend.

Wie auch immer - wenn du nichts in der Hand hast, auf dessen Grundlage du abrechnen kannst, wirst du dir die Kosten wohl selber ans Bein binden müssen.

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Niemand bezahlt dir etwas, wenn der Träger es nicht kann oder will.

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Irgendeinen Grund muss es ja haben, daß deine Anzeige nicht online geht. Normalerweise prüft Ebay das und innerhalb von 2 Minuten ist die Anzeige veröffentlicht. Falls nicht, bekommst du eine Nachricht, weshalb sie abgelehnt wurde. Schau mal bei EK in deinen Nachrichten und/oder in deine Mails, auch ins Spam-Postfach.

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Datenschutz.

Nein, sie darf mit niemandem ohne deine ausdrückliche Zustimmung über dein Verhalten etc. bei der Arbeit sprechen.

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Kronen sind so eine Art virtuelle Währung, für die du Items dort im Shop kaufen kannst. Vermutlich erstatten sie dir den Wert der verlorenen Gegenstände in Kronen und für diese kannst du dann wieder diese Items neu kaufen oder halt andere Dinge.

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