Hier nochmal Position und Außenansicht:

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Und das kleine Terminal:

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1. Ja, da die Lehrer während der Schulzeit die Aufsichtspflicht haben.

2. Rechtsfreie Räume gibt es in der BRD nicht. Ein Lehrer muss sich selbstverständlich an geltendes Recht halten. Das Mobiltelefon abnehmen ist erlaubt, z.B. wenn dieses den Unterricht stört. Eine Woche ist jedoch nicht erlaubt, die Schule kann aber meines Wissens verlangen, dass das Gerät von den Erziehungsberechtigten abgeholt wird.

3. Das sollte meines Wissens nicht erlaubt sein, solange das Gerät ausgeschaltet ist kann es ja schließlich nicht stören.

4. NEIN, ein Lehrer muss sich an geltendes Recht halten. Jedoch gibt es da auch z.B. legale „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit“. Dass die Lehrer die Aufsichtspflicht erfüllen können ist es nunmal notwendig, dass alle Schüler auf dem Schulgelände bleiben.

Und was ist mit „Wer haftet für Strafen?“ gemeint?

5. Wie schon mehrfach erwähnt, Lehrer müssen sich, wie alle anderen auch, an geltendes Recht halten.

6. Das sollte meines Erachtens legal sein, schließlich ist ja der Nutzen deutlich größer als der Schaden.

7. Ja, das darf er (beides).

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