Die Ü2 habe ich ja noch nichtmal erhalten, also kann es ja noch nachträglich angeben.

Die Frage ob ich rechtskräftig verurteilt worden bin habe ich verneint, es war ja "nur" eine verwarnung, außerdem ist das ganze doch schon über 4 Jahre her, ist sowas echt ein Grund für eine entlassung?

Bin mir noch nichtmal sicher ob es überhaupt noch irgendwo drinsteht, bin kurz vor meinem 24. geburtstag, soweit ich weiß, wird das Erziehungsregister dann sowieso gelöscht.

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Vielen Dank für die schnellen und teils hilfreichen Antworten.

Eine Ratenzahlung ist ggf. nur noch mit dem Inkassounternehmen möglich. Die Bank hat mir geraten auf deren Schreiben zu warten und darauf zu reagieren.

Ich hoffe das die mir eine Ratenzahlung anbieten, ansonsten wäre ein Kredit bei einer anderen Bank vielleicht tatsächlich eine Alternative.

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