Hallo, ich habe die vorläufige einplanung bei der Bundeswehr bekommen. Allerdings, wird eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 durchgeführt, wegen eines sicherheitsempfindlichen Dienstposten.

Ich war bei der Bewerbung nicht ganz so ehrlich, ich wurde vor ca 4 Jahren von einem Gericht wegen leichter KV verwarnt. Die Strafe wären 2 Jugendarreste gewesen, die ich aber unter bestimmten auflagen nicht absitzen musste.

Soweit ich weiß, steht diese "verwarnung" nicht im BZR, aber im Erziehungsregister.

Bei einer Ü2 wird auch im Erziehungstegister nachgesehen, also wird das wohl spätestens dann rauskommen.

Wird die Ü2 dadurch Negativ ausfallen, oder ist ist eine Verwarnung kein Grund für eine negative Ü2?!