Je nach Supermarkt/Discounter beträgt deine wöchentliche Arbeitszeit, auf Minijob-Basis, bis zu 14,5 Stunden. Der Lohn für deine Arbeit beträgt dann maximal 400,00 €, oftmals sind es auch nur 325,00 €.
Warum die maximale Arbeitszeit 14,5 Stunden beträgt? Weil alle Beschäftigungsverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 14,5 Stunden nicht sozialversicherungspflichtig (Stichwort: brutto = netto) sind. Ab 15,0 Wochenstunden spricht der Gesetzgeber von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, was sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer mit sogenannten Lohnnebenkosten (umgangssprachlich: Abzüge) verbunden ist.
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit variiert von Supermarktkette zu Supermarktkette, überschreitet die oben genannte Höchstgrenze (14,5 Std./Woche) jedoch nicht.