Also rechtlich gesehen ist es pfändbar, außer deine Mieterin arbeitet und braucht dafür das Auto.

"Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu einem durchschnittlichen Haushalts gehören und die im Rahmen einer "bescheidenen Lebensführung" oder zur Ausübung des Berufs benötigt werden, können nicht gepfändet werden. Dazu gehören das übliche Mobiliar und der übliche Hausrat (Tisch, Stuhl, Schrank, Staubsauger, Kühlschrank etc.), da diese Dinge zum Existenzminimum gehören."

Beispiele:

Videokamera / Fotoapparat: pfändbar

Waschmaschine: nicht pfändbar, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, bei Alleinstehenden pfändbar

Mikrowelle: pfändbar, wenn außerdem ein Herd vorhanden ist

Auto, Motorrad: pfändbar, außer es wird benötigt, um zur Arbeit zu gelangen

(Diese Dinge dürfen unter anderem gepfändet werden, bzw. nicht gepfändet werden)

p.S.:natürlich ist das zumutbar, es sei denn sie lebt zu weit von der Stadt oder den Einkaufmöglichkeiten weg. Oder sie ist eine ältere Dame.

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Ja hat man.Und ja der zählt so viel. Rate dir davon aber ab, da du auf dem Gymnasium bist. Versuche dein Abi wenigstens.

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Real Football oder Fifa.

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