"Die Werwölfe von Düsterwald"

Ist für eine Gruppe zwischen 8-18 Personen gedacht und kommt gerade in der Schulklasse super gut an!

http://www.spieletest.at/spiel.php?ID=464

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Der Tipp über MegaVideo zu gucken ist nicht schlecht, aber dort hast du nur begrenzt Zeit zu gucken. Einen ganzen Film kannst du darüber nur gucken, wenn du in der Zwischenzeit ca 1 Stunde wartest... Darüber kannst du dann besser eine Serie o.ä. schauen! Ein anderer, guter Hoster ist archiv.to. Wenn du ihn auswählst und auf das Video klickst, öffnet sich ein neues Fenster. Klickst du da einfach auf das Play-Zeichen, läuft der Film in oft recht guter Quali! Viel Spaß dabei und bei Fragen gern melden...

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Vielleicht schenkst du ihm einen Gutschein oder sowas, den ihr gemeinsam einlösen könnt, wenn du ihn mal wieder besuchst! Klar, das setzt voraus, dass du ihn auch tatsächlich demnächst besuchst, aber wie wäre es z. B. mit nem gemeinsamen Tag im Kino, der Eisdiele etc!? MS bedeutet ja nicht gleich, dass das Leben zu Ende ist!Was auch immer du ihm also schenkst: Denk bei der Geschenkauswahl nicht n u r an seine Krankheit! Er als Peson sollte im Vordergrund stehen und nicht die MS...

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Sie ist nicht langweilig, man weiß es nur noch nicht zu schätzen... Außerdem kommt sowas ganz auf das Zusammenspiel zwischen Lehrern und Schüler an! Coole Klasse bedeutet im Ergebnis coole(re) Lehrer und somit spannenden Unterricht! Die Einstellung machts!

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Ach herrlich, dass bei Rechtsfragen hier immer so gern ins Blaue hinein geraten wird... Ob das dem Fragesteller hilft ist dabei fraglich! :-/ Nunja... Klar, es gibt einen sog. Abzweigungsantrag, mit dem du das KG für dich beantragen kannst, aber deine Eltern müssen damit einverstanden sein (dafür unterschreiben)... Die Situation, die du schilderst, wird nicht reichen, um das Ganze ohne das Einverständnis deiner Eltern, über dich laufen zu lassen! Klär das mit denen, denn das KG ist tatsächlich zunächst einmal für deine Eltern und nicht für dich gedacht! Das mit dem Wohngeld während deiner Ausbildung wird leider auch nichts. Wohngeld steht dir nicht zu, aber du kannst bei der Agentur für Arbeit "BAB-Berufsausbildungsbeihilfe" beantragen. Allerdings nur, wenn es deine erste Ausbildung ist und du nicht mehr Zuhause wohnst. Das einfachste ist, du rufst mal bei der Kindergeldkasse vor Ort an und lässt dich beraten! Viel Glück... LG

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Also wenn du die Sperre des ALG umgehen willst, gehe zu deinem Hausarzt und lass dir das Ganze vom Arzt bestätigen. Der Arzt muss dir also schriftlich geben, dass du auf ärztliches Anraten gekündigt hast. Viel mehr Optionen hast du leider nicht!

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http://www.gfbm.de/angebote.php?id=326

Das erklärt vllt deine erste Frage... Ich vermute in dem Zusammenhang wollte man dir den ablauf der Ausbildung etc erklären und vermutlich wäre deine zweite Frage gar nicht erst entstanden! Nunja, jedenfalls gibt es weitestgehend keinen Unterschied zwischen den Ausbildungen. Es ist lediglich so, dass (je nach dem, wie genau es bei dir gewesen wäre) entweder dein Arbeitgeber einen Teil deines Lohnes vom Jobcenter gefördert bekommt oder dass dein gesamtes Ausbildungsgehalt vom Jobcenter gezahlt wird. LG

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Ja, da würd ich xCarolx im Großen und Ganzen recht geben! Mein Freund hat's zwar bisher noch nicht vergessen, aber ich würds ihm nicht groß übel nehmen, weil ich mich selbst jedesmal dran erinnern muss (Erinnerung im Handy usw)... :D Stups ihn vielleicht mit nem Augenzwinkern auf das letzte Jahr und warte, ob am Samstag was kommt. Wenn er allerdings eh nicht der zuverlässigste Mensch ist ("weil er soooo viele gravierende Fehler gemacht hat"), musst du vielleicht mal abwägen, ob dir das, was er dir bieten kann, reicht! Und wenn es dir reicht, lass dich nicht von einem Jahrestag verunsichern... Kauf ihm ein Milka-Herz o.ä., aber erwarte von ihm nicht zu viel! Wenn der Rest stimmt, kommt es darauf nicht an! :) Liebe Grüße und viel Glück am Samstag...

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Wie wäre es, wenn du mal googlest, ob z. B. eine Serie, die du gern guckst, oder ein Film, den du mochtest, auf einem Buch basiert. Ich lese zwar generell viel und gerne, aber ich war auch erstaunt, als ich durch Zufall festgestellt habe, dass eine meiner Lieblingsserien auf einer eher unscheinbaren Trilogie basiert. Vielleicht kann das dein Interesse wecken... ? ;) Versuch es einfach!

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Schwer zu sagen, aber ich würde sie erst mal ein wenig in Ruhe lassen. Ist bestimmt nicht leicht, aber wenn sie eh schon so durcheinander ist, gib ihr die Zeit, die sie braucht, um sich zu sammeln. Zeig ihr, dass du da bist, wenn du sie brauchst, aber eng sie nicht ein. Wie im Moment Stand der Dinge ist, weißt du nun und wenn sich an ihren Gefühlen dir gegenüber etwas ändert, wird sie es dir schon sagen. Schließlich wird sie dich und deine Gefühle ja auch im Hinterkopf behalten... ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen! Viel Glück! LG

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Wenn ich das richtig verstehe, bekommst du also zunächst das "normale" Arbeitslosengeld? Dann schließt die Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit nicht aus, dass die ARGE oder Kommune (Stadt) dir das Geld für die Miete zahlt/vorstreckt. Sowas wird meines Wissens nach über einen Darlehn gemacht. Kannst es dann, wenn du das Geld von der Agentur bekommst, verrechnen lassen. Allerdings brauchst du dafür den Bewilligungsbescheid über den ALG-Antrag. Mach also umgehend einen Termin zur Antragsabgabe. Den Bescheid bekommst du dann zugesandt. Geh damit zur ARGE/Kommune und lass dich beraten. Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen... LG

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Im Gegenteil: Du hast später sogar Vorteile, denn die Zeit der Arbeitsuche wird (zwar gering, aber) angerechnet! Melde dich arbeitslos, sobald du es bist! LG

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§ 130 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen: (1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen.

Nochmal auf Deutsch: Das Krankengeld wird, dadurch, dass es versicherungspflichtig ist, mitgezählt, wenn es um die 12 Monate geht, die die überhaupt für einen Anspruch brauchst. Das Krankengeld selbst fließt jedoch nicht in die Berechnung der ALG-Höhe ein. Wenn du also ein Jahr lang gearbeitet hast und davon, wie du sagst, 6 Wochen Krankengeld bezogen hast, wird nur der Durschnittslohn der tatsächlich geleisteten Arbeitstage ermittelt - eben um für dich Nachteile auszuschließen, denn das Krankengeld ist ja, wie bereits erwähnt, nur ca. 60 % deines eigentlichen Lohnes... Ich hoffe, das Ganze ist einigermaßen verständlich!^^ Muss dazu sagen, dass ich vom Fach bin und ich mir bei dem, was ich dir hier gesagt habe, dementsprechend sicher bin! ;)

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Ich trinke Kaffee

Ganz schwarz mag ich ihn auch nicht, aber in alle anderen Varianten könnt ich mich reinlegen... Ich denke ohne, wäre ich auch schon so manches Mal gestorben! ;) Aber mach dir nix draus, ich kenne viele, die keinen Kaffee mögen. Also ich bin jedenfalls ganz froh, das Geschmäcker verschieden sind... LG

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