Für immer, mir wäre das völlig egal ob er was macht oder nicht.

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Nein das kannst du nicht umgehen ohne dich Strafbar zu machen, das wäre Sozialbetrug weil dir steht es nicht zu den vollen Regelsatz zu erhalten + das Geld ohne anrechnung.

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In Ausnahmefällen sollen auch 60% und mehr zulässig sein (angeblich) auch wenn man dafür schon viel verbocken muss. Wie oft das JC versucht einen eine Maßnahme aufzudrücken hängt davon ab was in der eventuell unterschriebenen EGV oder Verwaltungsakt steht und wie der Sachbearbeiter drauf ist. Wenn eine Maßnahme jedes mal abgelehnt wird gibt es auch jedes mal eine Sanktion von 30% von bis zu 3 Monaten.

Wenn die Maßnahme aber sinnlos ist (z.b. 1 Euro job, mehrmals die selbe Maßnahme hintereinander, nicht auf einen persönlich zugeschnittene Maßnahme) kann man sie Sanktionsfrei per Widerspruch ablehnen. Man sollte außerdem keine Eingliederungsvereinbarung ungeprüft unterschreiben.

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Ohne Atteste wird das auch nichts, da kannst du so viel klagen wie du willst.

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Um das zu machen brauchst du einen Befehl, mit einem Amboss geht das nicht. Gebe als befehl ein:

/give @s minecraft:carved_pumpkin{Enchantments:[{id:binding_curse,lvl:1}],HideFlags:1} 1

Dann bekommst du einen Kürbis den man nicht mehr ausziehen kann sobald man den angezogen hat und wo man auch nicht die Verzauberung sehen kann.

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Was geschieht bei Ablehnung eines Jobs über das Teilhabechancengesetz?

Ich wurde vom Jobcenter zu einer Kontaktbörse, bezüglich des Teilhabechancengesetzes eingeladen, wo mich ein Arbeitgeber, im Rahmen der Veranstaltung, über ein entsprechendes Stellenangebot informieren sollte und ich mich darüber hinaus bei den anderen Arbeitgebern informieren konnte. Dort angekommen wurde ich zum Stand einer Zeitarbeitsfirma geschickt. Diese machte mit mir einen Termin aus. Dort sollte ich dann dahin gedrängt werden, dass ich in der Produktion im Schichtsystem eingesetzt werden soll. Ich habe kaufmännische Berufe erlernt, da ich weder handwerklich begabt und auch nicht körperlich sehr kräftig bin. Des Weiteren habe ich auch bereits Rückenprobleme, nur wurde dafür noch keine Ursache gefunden. Weil ich aber kein Attest habe, wird dies von der Firma nicht akzeptiert. Ein anderes Problem was ich damit habe, ist dass ich eine Wochenendbeziehung, in ca. 70 km Entfernung. Wenn ich dann dauernd an Wochenenden arbeiten müsste und möglicherweise noch an freien Tagen telefonisch abrufbereit sein muss, dann können wir uns kaum noch sehen. Nun traue ich mich nicht, dies als Grund anzugeben, zumal ich glaube, dass es sowieso nicht interessieren würde und ich befürchte, dass man mir dann vorwirft, dass ich mich auch außerhalb meines Wohnortes aufhalte, obwohl ich strikt darauf achte Montag bis Freitag nach Post zu sehen, um erreichbar zu sein.

Im Grunde genommen, bin ich vom Teilhabechancengesetz wenig begeistert, da man da lange Zeit nur Mindestlohn erhält und noch nicht mal Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Lediglich im Hinblick darauf, dass ich den Mangel der geringen Berufserfahrung in meinen erlernten Berufen dadurch verringern kann, halte ich es für akzeptabel. Wenn ich aber nun in eine Tätigkeit gedrängt werden soll, die ich nicht will und die mir auch nicht liegt, so entspricht dies nicht dem Sinn des Gesetzes. Auch halte ich es für einen Skandal, dass solche Ausbeuter noch zusätzlich von diesem Programm profitieren und dorthin massenweise Leure verscherbelt werden.

Nun warte ich darauf Jobangebote der Firma zu

erhalten. Wenn es in die Richtung läuft, beabsichtige ich aber es abzulehnen,

da ich damit absolut nicht klar komme. Ich bin sehr verzweifelt. Droht mir

dafür eine Sanktion von 30%? Es war ja eigentlich nicht als

Vermittlungsvorschlag ausgewiesen und wenn ich auf meinen Akaunt bei der

Bundesagentur für Arbeit gucke, so steht dies dort auch nicht bei meinen

Vermittlungsvorschlägen. Wäre ich gar nicht erst hingegangen, hätten mir

wahrscheinlich nur 10% gedroht. Muss ich sogar damit rechnen, wegen

sozialwidrigem Verhalten über 5 Jahre sanktioniert zu werden. Ich denke mir,

dabei muss ja rechtlich berücksichtigt werden, dass mein Gehalt ja weiterhin

vom Staat erhalten würde. Der einzige Unterschied wäre nur, dass ich das Geld

nicht als Arbeitslosengeld 2 bekomme, sondern aus dem Fond für das

Teilhabechancengesetz. Insofern habe ich ja meine Hilfsbedürftigkeit nicht

verlängert.

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Dann hole dich doch ein Attest

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Kann ich mit diesen Gründen mit u25 Hartz VI empfangen und ausziehen?

Ich bin 21 Jahre alt, lebe bei meinen Eltern und würde gerne Arbeitslosengeld 2 beantragen und ausziehen. Ich habe gelesen dass wenn man unter 25 ist, Hartz4 bezieht und bei den Eltern lebt, keinen Anspruch darauf hat auszuziehen. Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen die das bewilligen. Ich schildere mal meine persönliche Situation: 2018 haben meine Schwester und ihr Mann ein Haus gebaut. Sie wohnen mit ihren Kindern in der Erdgeschosswohnung und meine Eltern wohnen als Untermieter in der Dachbodenwohnung die nur aus 2 Zimmern besteht. Die Besitzer des Hauses und meine Eltern haben mich nur vorrübergehend bei sich wohnen lassen, bis ich einen Arbeitsplatz gefunden habe und ausziehen kann.

Da ich seit 7 Monaten immernoch arbeitslos bin und keine Miete zahle, wollen sie mich nun raus schmeißen. Sind meine Gründe ausreichend genug, damit mir eine eigene Bleibe bezahlt wird? Zum einen ist es der Platzmangel, da ich ja kein eigenes Zimmer habe in der Wohnung, zum anderen machen sie mich immer fertig (ich würde nur zuhause sitzen und auf deren Kosten leben) wodurch ich psychisch leide und es nicht mehr aushalte hier zu wohnen, was ich ja sowieso nicht mehr darf. Teilweise kam es sogar schon zu körperlichen Auseinandersetzungen und Drohungen, ich würde bald auf der Straße sitzen. Ich kann nicht mehr unter dieser ständigen Angst hier weiter leben. Ich muss unbedingt ausziehen. Meine Eltern sind zwar keine H4-Empfänger, jedoch verdienen sie nicht gut genug um mich selbst finanzieren zu können. Denkt ihr das Jobcenter wird mir einen Umzug in eine eigene Wohnung genehmigen? (Und noch so nebenbei darf man unter 25 den Antrag auf Hartz4 selbst beim Jobcenter stellen oder müssen die Eltern dabei sein? Die wollen das nämlich nicht für mich machen.)
Danke für eure Antworten.

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Wenn du das nachweisen kannst das du nicht bei deinen Eltern leben kannst dann ja

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Wenn du eine EGV unterschrieben hast dann hast du es wirklich schwer, aber du kannst die Maßnahme mit der Begründung ablehnen das du schon so eine gemacht hast und fertig.

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Irgendwann fliegst du halt von der Schule, mehr wird da nicht passieren, vorausgesetzt du hast wirklich keine Schulpflicht mehr.

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Das müsste eigendlich im Vertrag stehen wie das geregelt ist.

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