MELDE DICH MAL ZURUECK WIE ES DIR ERGING OB ES DICH UEBERHAUPT NOCH GIBT ? ! ? ! ? ! HOEFFE ICH DOCH WOHL INSTAENDIG KONNTE MICH LEIDER AUFGRUND UEBERWIEGENDER PERSOENLICHER FAMILIAERER PROBLEME LANGE NICHT MELDEN UND EHER NACHFRAGEN WAS MIR AEUSSERST LEID TUT UND HOFFENTLICH N I C H TZU SPAET IST . . .
UEBERLEGE MAL VON WEM DIE SEIN KOENNTEN WEM DU WAS ANTATST DAS DIR SO ENTGEGNET WURDE VIELLEICHT FINDEST DU ES RAUS UND SPRICHST DIE PERSON DARAUF AN . . .
So arg schlimm sich Deine Lage anhört und Du Dich garantiert an jemanden wenden mußt Deine Intuition bezüglich der Polizei ist meiner Erfahrung nach leider richtig, da sie nichts machen was Dir richtig wirklich helfen könnte da sie dich höchstwahrscheinlich über das Jugendamt zu einer MILIEU ähnlichen Pflegefamilie bzw. zu einem Kinderheim bzw. zu einer Wohngruppe vermitteln lassen bzw. da Du mehr Vertrauen zu Deiner Lehrerin hast wende Dich an sie als an Deinem Vertrauenslehrer den Du nicht magst was auch intuitiv richtig war bzw. ist bzw. Dich nicht an Personen wenden solltest die Du nicht magst bzw. sowie Du Dich auch nicht an Amtspersonen die Dir unangenehm waren bzw. sind bzw. die Du nicht magst Dich anvertrauen können mußt nur weil Dir das vielleicht von ihnen versucht wurde bzw. wird nahe zu legen ...
Wünsche Dir viel Erfolg und viel Glück und vor allem Gesundheit und falls doch noch was ist bzw. Du vielleicht keinen richtigen Ansprechpartner fandest bzw. findest, kannst Du Dich jederzeit bei mir melden, versuche Dir zu helfen ...
Wie alt bzw. jung bist Du wenn ich fragen darf ??? Wahrscheinlich scheint Deine Mutter mit ihrer Wahrnehmung überfordert zu sein ... Hast Du Telefon bzw. Handy ??? Dann rufe selbst den Arzt an da die Grippe derzeit umging müßte deine Mutter bereits auch von sich aus darauf kommen und selbst wenn die Grippe nicht umging muß sie erkennen können das Du nicht kannst und nicht nicht willst bzw. soll nun auch kein Vorwurf vor allem keine Rechtsbelehrung an Dich sein da Du nichts dafür kannst das allem Anschein nach Deine Mutter nicht entsprechend für Dich sorgte bzw. sorgt und falls sie nicht darauf kam bzw. kommt dann kann ihr bereits auch der Arzt erklären zur Not kannst Du bereits auch jederzeit ohne Handyguthaben den Notruf 110 wählen ...
Grundsätzlich wird behauptet das Du sehr viel dazu tun kannst Dein Strafmaß zu verringern, grundsätzlich aber auch, das Du sehr viel tun kannst Dein Strafmaß zu erhöhen !!! !!! !!! sprich das heißt, weder noch solltest Du wirklich versuchen, sondern Dir damit einher einen Rechtsanwalt suchen (aufgrunddessen können sie sich ihrer Mandandtschaft sicher sein !!! !!! !!! ) bzw. sowohl als auch kann einfliessen ... sprich das heißt, seitens des Staates nichts genaues bekannt wurde bzw. wird bzw. war bzw. ist bzw. wahrscheinlich grundsätzlich bereits auch derart unbekannt bzw. unsicher bzw. unzuverlässig damit Du DIR NICHT SICHER SEIN KANNST BZW. DAMIT DU DICH NICHT DARAUF VERLASSEN KANNST WIE DU ES BEREITS AUCH EMOTIONAL !!! BEEINFLUSSEN KANNST ...
Dieses scheint genau so wie ziemlich alle bereits auch durchaus wiedersprüchlichen Gesetze Vorschriften Verordnungen Erlasse eine Ermessensfrage bzw. von bis dehnbar bzw. zur Not bestimmt wieder einmal die Ausnahme die Regel wer was bzw. als Ernstfall erachtete usw.
Meiner Kenntnis nach gab bzw. gibt es unterschiedliche Ausführungen ob Dir als beteiligte Person ein Aktenzeichen direkt unmittelbar zugewiesen bzw. dementsprechend mitgeteilt wurde bzw. wird, allerdings, da Du laut Eigenauskunft jederzeit das Recht hast zu erfahren, vorausgesetzt, das Du beteiligte Person des Geschehens warst bzw. bist, auf jeweilige Anfrage wie jeweiliges Aktenzeichen lautet bzw. jeweilige Eigenauskunft beantragen kannst falls du als beschuldigte Person darstehst, was Dir gegebenenfalls vorgeworfen wurde bzw. wird da Du bereits auch ein Zeugnis bzw. Aussageverweigerungsrecht hast von dem Du gegebenenfalls falls Du beschuldigt warst bzw. bist Gebrauch machen solltest, um deiner Person Interesse rechtsanwaltlich vertreten zu lassen ...
Soweit mir bekannt, werden bei Ämter und Behörden sprich das heißt Staatsanwaltschaft Polizei usw. Akten bzw. Berichte bzw. Dokumentationen bis zu fünf Jahre aufbewahrt falls gegebenenfalls erneuter strafrechtlich relevanter Ausführungen darauf zurück greifen zu können ... allerdings ist es Dir grundsätzlich im Rahmen der Eigenauskunft als private Person möglich bei jeweiligen Ermittlungsbehörden und -ämtern nach bestimmten, jeweils anzugebenden Paragraphen jeweilige Eigenauskunft anzufordern bzw. bereits auch laut Strafänderungsgesetz oder so ähnlich (bitte nochmal googeln ?!) seit irgendwann auch ohne Rechtsanwalt bzw. Verteidiger Aktenensicht zu erlangen viel Erfolg kann sich lohnen ...
Haben wir die gleiche Nachbarin die garantiert kein Geld dafür nehmen könnte bzw. wahrscheinlich ansonsten Gewerbe anmelden müßte ??? Da bei uns sämtliche Nächte die Wände wackeln bzw. der Boden vibriert seit jeher die Nachbarin so aussieht, als wenn sie den Hals nicht voll genug kriegt, sogenannte im Gesicht Lippen ordinär aufgequollen aufgeschwollen sch...hässlich abartig scheußlich widerwärtig grässlich ekelerregend zieht allenfalls Typen an, wahrscheinlich sie auszieht bzw. wahrscheinlich sie aus reiner Notdurft ausziehen ...
Habe ich bereits auch, wenn einen sehr viel gedanklich beschäftigte bzw. durch den Kopf ging bzw. geht bzw. Reize überflutete bzw. Gehirn überansprucht war bzw. ist kann bereits auch innere Stimme sein auf die man ab und zu bereits auch mal hören könen sollte bzw. kann mal vorkommen ...
Ehrlich ??? aufgrund bereits auch massiver strafrechtlicher Ausführungen atackieren tracktieren abpassen abfangen nachstellen nachfahren unserer Personen durch belästigende penetrierende renitente rücksichtslose rigurose Nachbarn welche sich ausserdem mit "unlauteren" Zuhälter methoden gegenüber unseren Personen verhielten bzw. seit jeher meiner Ahnung, Vermutung, Eingebung folgen sollen, ihnen g e n a u s o zu kommen, wie sie bereits auch unseren Personen kamen, riet mir ein sogenannter bereits auch andere Rechtsanwalts-Anwärter unterrichtende belehrender dozierender Rechtsanwalt tatsächlich Schlägertrupp angagieren abpassen abfangen vertreiben lassen ...