Ich persönlich denke, dass in diesem Fall die Frau tatsächlich nur etwas Wasser wollte. Denn eine Mutter, die mit ihrem Sohn unterwegs ist, hat eigentlich eine Vorbildfunktion. Ich persönlich würde es erst gar nicht wagen, vor meinen Kindern jemand anders auszurauben oder sonst irgendwas strafbares zu machen. Dies hätte zudem auch rechtliche Konsequenzen, wodurch auch das Jugendamt eingeschaltet werden kann, was im schlimmsten Fall zum Entzug des Kindes führen kann. Ich denke, kein Ziel der Eltern ist es, sein Kind wegen etwas Geld oder so aufs Spiel zu setzen, weswegen ich diese Situation als eher harmlos einstufen würde. Da würde eine echt gewaltige Dreistigkeit hinter stecken müssen, Kinder in Straftaten zu verwickeln, da diese noch nicht Strafmündig sind.

Aaaaaaaber: leider kommt sowas doch ab und zu vor und ich denke, Eure Mutter hatte da nicht unrecht, wenn sie meinte, dass man immer vorsichtig sein sollte, wodurch der Streit wahrscheinlich ausgelöst wurde und kann da ihre Sorge auch verstehen und nachvollziehen.

Ich denke, alles in allem muss man da einfach ein gesundes und rationales Mittelmaß an Vernunft finden.

...zur Antwort

Rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag ist nach § 433 BGB abgeschlossen. Also besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung, außer der Kunde ist damit einverstanden und dass ist i. d. R. nicht der Fall.

...zur Antwort

Ich habe da mal ne Frage. Wenn Sie einige eingetragene Waffen besitzen und auch welche bei Ihnen im Haus lagern und zudem für die Jagd verwenden, dann müssten Sie doch eigentlich auch eine Waffensachkundeprüfung absolviert und auch bestanden haben? In dieser Sachkundeprüfung wird doch nach meines Wissens auch die Tatbestände zur Notwehr thematisiert.

In meiner Sachkundeprüfung wurde folgendes thematisiert:

- Schusswaffen
- Waffenrecht
- Munition
- Ballistik
- Sicherheit
- Beschussrecht
- Verbotene Gegenstände
- Notwehr
- Handhabung
- Praktisches Schießen

und all das sowohl schriftlich, mündlich, als auch praktisch.

Nun ja, aber dass mal beiseite. So einfach ist das nicht, denn wir sind ja nicht in den USA.

...zur Antwort

Ja, eine Strafanzeige wäre durchaus möglich. Sie haben das Handy von einem Freund (o. ä.). Dabei vereinbaren Sie, das Handy zu kaufen (der Preis spielt dabei keine Rolle, es reicht zu wissen, dass ein Kauf geplant war).

Das heißt, es ist ein Kaufvertrag (KV) zustande gekommen, da ein KV eben auch Formlos, also auch mündlich, abgeschlossen werden können.

(Folgendes Beispiel: Ihr Freund gibt Ihnen das Handy. Sie sagen Ihrem Freund: "Oh, cooles Handy. Ich gebe dir nächsten Monat xyz € dafür. Ihr Freund bejaht. Resultat: ein Kaufvertrag ist zustande gekommen).

Die vertragstypischen Pflichten im Kaufvertrag sind im § 433 BGB geregelt.

Im § 433 BGB Absatz 2 heißt es:

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Sie haben also dieses Handy bereits in Ihrem Besitz und zahlen nicht, sind also noch kein rechtmäßiger Eigentümer dieses Handys. Das bedeutet in der Rechtssprache, Sie sind ungerechtfertigt bereichert und der Verkäufer (in dem Fall Ihr Freund) hat einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB. In den beiden Absätzen heißt es:

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Dieses Recht kann er demnach eben auch durchsetzen, indem er eine Strafanzeige tätigt.

...zur Antwort

Rechtlich gibt es da eine Promillegrenze bei Fahrradfahrern. Diese liegt zur Zeit bei 1,6 Promille. Doch wie unser tolles Rechtssystem so ist, kann es bereist bei einer deutlich geringeren menge Alkohol am Fahrradlenkrad zu Konsequenzen kommen, und zwar bereits ab 0,3 Promille. Liegt Ihr Promillewert also über 0,3 Promille und unter 1,6 Promille hängt die Konsequenz von Ihrem Verhalten zum Zeitpunkt der Kontrolle ab. Weisen Sie somit ein auffälliges Fahrverhalten auf Ihrem Fahrrad auf, so ist die Polizei sehr wohl dazu berechtigt, Sie anzuhalten, einen Alkoholtest durchführen zu lassen. Bei einem Wert zwischen 0,3 und 1,6 Promille spricht man dabei von einer relativen Fahruntauglichkeit.

Sofern Sie keinen Unfall begangen haben, könnte ich mir somit nur aus dem Grund der womöglich auffallenden Fahrweise eine solche Ladung her reimen.

...zur Antwort

Nun ja, Sie haben ein Recht auf Schadensersetz nach § 280 BGB und können, sofern dieses Kochfeld bei Ihnen beschädigt ankam, 2 x auf Nachbesserung verlangen, bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen. Den Anspruch nach § 280 BGB haben Sie deshalb, weil der Verkäufer Ihnen die Ware frei von Mängeln zu verschaffen hat. (steht auch so im § 433 Abs. 1 BGB)

...zur Antwort

Ich würde, wenn ich an Ihrer Stelle wäre folgendes in Erwägung ziehen.

Der Arzt zieht, vermutlich nach vorheriger Untersuchung, einen oder mehrere Zähne und vergisst/ übersieht (?) Wurzelreste im Gebiss. Ich nehme an, dass diese Wurzelreste schmerzen verursachen (wobei ich das nicht beurteilen kann, da ich nie in dieser Situation war). Aber sollten diese Schmerzen verursachen, dann wäre unter Umständen in Erwägung zu ziehen, ein Schadensersatz in folge einer Verletzung der Schutzpflicht. Sollte zudem eine Untersuchung des Gebisses im Nachhinein nicht erfolgt sein, so verstärkt dies meine Vermutung.

Ganz abwegig wäre dieser Gedanke nicht, aber um genaueres sagen zu können, müsste ich auch da erstmal in der Rechtsprechung suchen, ob es bereits ähnliche Fälle gibt. Aber dass würde wahrscheinlich die Nacht überdauern. Am Besten einfach mal beraten lassen, von jemandem, der sich da besser auskennt.

...zur Antwort

Also: Der Ausschank von alkoholhaltigen (Hochprozentiges) Getränken an Minderjährige ist strafbar.

Der Tatbestand der Lüge, also der "üblen Nachrede" (§ 186 Strafgesetzbuch), welche von der Kneipenwirthin begangen wurde, stellt ebenso eine Straftat dar, welcher jedoch kein Offizialdelikt ist, was im wesentlich bedeutet, dass diese Straftat nicht von Amtswegen verfolgt wird.

Man kann dies jedoch Zivilrechtlich klären lassen. Dafür müssten Sie sich jedoch einen Anwalt nehmen, welcher erstens recht teuer ist, und welchen man zweitens mit 17 Jahren noch nicht beauftragen darf (und drittens, ist die "üble Nachrede" ziemlich schwer durchzusetzen, denn es fehlt bei soetwas meistens an der Nachweisbarkeit). Ebenso unwahrscheinlich ist es auch, dass man bei solchen Fällen in absehbarer Zeit vor Gericht aussagt. Die meisten Verfahren ziehen sich abartig in die Länge.

Ich würde sagen, Sie sind da in einer Zwickmühle.

...zur Antwort

Als Verbraucher hast du das Recht, wenn du etwas Online erwirbst, es binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, vom KV (Kaufvertrag) zurückzutreten. Dabei müssen Sie i. d. R. die Rücksendung veranlassen und die Rücksendekosten tragen. Dabei müssen Sie jedoch den Verkäufer (am besten noch vor Rücksendung) in einem formlosen Schreiben über Ihren Rücktritt informieren. Sollte dies geschehen sein, so reicht es, wenn Sie die Ware vor Ablauf dieser Frist abschicken.

Ist die Verpackung jedoch so stark beschädigt gewesen, dass eine Beschädigung der Ware nicht auszuschließen ist, so haben Sie unabhängig dieses 14 tägigen Rücktrittsrecht, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 BGB. Dabei würde man sich ebenso mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Dabei haben Sie das Recht, 2 x eine Nachbesserung der Ware zu verlangen, bevor Sie Anspruch auf Rücktritt vom KV haben.

...zur Antwort

Moin,

bevor ich vertiefend in meine Antwort eingehe, möchte ich auf die Ungereimtheiten in der obigen Frage hinweisen. In der Überschrift, welche als Frage formuliert wurde, fragen Sie, ob Sie dumm seien, und im ersten Satz formuliert wurde, dass Sie sich blöd vorkämen. Dann wiederum schreiben Sie, dass Sie sich wieder dumm vorkämen.

Nun ja, Dummheit und Blödheit sind zwei paar Schuhe. Sowohl im Sprachgebrauch, als auch aus rechtswissenschaftlicher Sicht, haben diese unterschiedliche Bedeutungen, obwohl diese im heutigem Sprachgebrauch eben oft als Synonym verwendet werden.

So wird eine Person der Dummheit bezichtigt, welche oft töricht Handelt und ein Mangel an Intelligenz und/ oder Weisheit aufweist.

  • Die Intelligenz wiederum bezeichnet die Informationsverarbeitung und die Umsetzung eines Menschen, also kurz gesagt, die Leistungsfähigkeit.
  • Die Weisheit ist im Gegensatz zur Intelligenz nicht aus dem psychologischem, sondern eher aus dem philosophischem abzuleiten. Diese umschließt das Verständnis für Natur und Gesellschaft bezogen auf das eigene Leben. Weiterhin wird die Weisheit als Fähigkeit bezeichnet, für Probleme und Aufgaben, die dafür schlüssigste, sinnvollste und praktischste Lösung zu finden. Menschen erlangen somit i. d. R. mit steigendem Alter durch mehr Lebenserfahrung eine höhere Weisheit.
  • Die Törichtheit erschließt sich mit der Weisheit. Eine törichte Person, ist eine, welche etwas nicht nachvollziehen kann, solange diese es nicht selbst erlebt hat. Also im Grunde jemand, der kein Lösung des Problems hat, solange er eben entweder niemanden kennt, der dieses Problem gelöst hat, oder er es nicht selbst gelöst hat.

Mark Twain meinte einmal: "Das Recht auf Dummheit wird von der Verfassung geschützt. Es gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit." (Tja, wo er recht hat, hat er recht :D )

Nun zur Blödheit. In der Rechtsgeschichte wurde in einem Verfahren, oder als ein mögliches Urteil, ein Mensch der Blödheit bezichtigt, um diese für Unzurechnungsfähig zu erklären, als folge einer psychologischen oder seelischen Schwäche oder Erkrankung zum Beispiel. Dies wird jedoch in der heutigen Rechtsprechung nicht mehr angewandt und wird meistens eher als beleidigend oder abwertend verstanden (dafür gibt es heute andere Begriffe :D ). In seiner Sprachentwicklung hat die Blödheit eine Schüchternheit und/ oder eine Ungeschicklichkeit als sinngemäße Bedeutung entwickelt. Ich denke, zur Schüchternheit und zur Ungeschicktheit benötige ich keine vertiefte Definition zu bieten, da dies eigentlich klar sein sollte.

Viel interessanter wäre jedoch die Frage, wie man die Blödheit nun interpretieren würde. Denn man könnte die Blödheit sowohl als Dummheit, als Schwachsinn, oder aber auch als Beschaffenheit, also aus der Entwicklung (entfernter als Resultat durch die Erziehung) eines Menschen, oder aber auch durch die genetische Beschaffenheit, bezeichnen. Das Resultat dessen wäre, dass ein Mensch Blöd sein kann, weil sie eben blöd erzogen worden ist, oder aber auch weil sie eben dumm ist, als folge der fehlenden Intelligenz. Dies hätte aber auch den Rückschluss zu begründen, dass jemand auch blöd sein kann, obwohl er intelligent ist. Dieses Phänomen erlebt man häufig bei jungen Menschen, die in der Schule durch Unterforderung schlechte Leistungen, also schlechte Noten erbringen. Dabei liegt es eben nicht an der fehlenden Intelligenz, sondern eher daran, dass sie unterfordert sind. Und wie man so schön zu sagen vermag, "dass ist wirklich blöd".

Nun komme ich also nach einer sehr weit ausgeholten Definition von Dummheit und Blödheit zur eigentlichen Beantwortung Ihrer Frage. Ja, auch ich komme mir manchmal blöd vor. Manchmal komme ich mir auch dumm vor. Aber ich glaube, dass jeder seine Stärken und Schwächen hat. Wie Sie bereits sagten: "Jeder hat seine Komplexe (und ich gehe davon aus, Sie meinten damit die psychologischen Komplexe)".

Ich persönlich glaube, ihnen fehlt es weniger an der Intelligenz, als mehr an der Weisheit, denn allein die Tatsache, auf welche Erkenntnis Sie gekommen sind, welche Sie in Ihrer Frage beschrieben haben, ist Indiz genug, um mit Gewissheit sagen zu können, dass es nicht an der Intelligenz mangelt und ebenso wenig heißen, dass Sie blöd sind. Bitte verstehen Sie es nicht Falsch, ich möchte damit nicht sagen, dass Sie dumm sind. Was ich lediglich versuchte auszudrücken, ist, dass Sie vielleicht noch nicht das Alter erreicht haben, um eine volle Weisheit erlangt zu haben. Soll aber auch nicht heißen, dass ich Sie nun recht jung einschätze, aber wie ich bereits erwähnte, mit zunehmendem Alter, nimmt auch in der Regel durch die Lebenserfahrung die Weisheit zu. Und hey, jeder scheitert doch mal an Dingen, die andere, oder auch man selbst, als selbstverständlich ansehen. Die Kunst ist es doch, das Beste draus zu machen. Wir alle haben stärken und schwächen.

Dabei fällt mir abschließend ein Zitat aus einem Songtext aus einem Song ein:

I'm everything I've ever been
I'm everything I've ever seen
I'm everything that slowly falls
I'm everything and I'm nothing at all

Ich glaube das trifft den Nagel auf den Kopf. Einfach nach vorne schauen und weitermachen!

Ich hoffe, ich konnte irgendwie helfen! (und verzeiht die Länge des Textes. Hatte aber irgendwie Bock drauf)

...zur Antwort

Country Joe McDonald hat einiges an Protestliedern parat. So thematisiert er in seinem Song "Save the Whales" das sinnlose Abschlachten der Wale, "Fire in the City" thematisiert entfernter die Probleme einiger Menschen mit anderen Menschen einer anderen Hautfarbe und "Agent Orange" den Einsatz des Entlaubungsmittels der US Amerikaner in Vietnam.

...zur Antwort

Bodensee und fette Partys sind meiner Meinung nach nicht ein und das selbe.

Voll öde hier, aber Konstzanz ist ne gute Stadt zum abklappern.

...zur Antwort

rec

quarantäne

vergeltung

monsters (neue fassung)

der eisige tod

devil

resident evil

buried

frozen

the dark

the messangers

Cloverfield

mimic

zimmer 1408

pulse

the fog - nebel des grauens

der nebel

muttertag (alte fassung)

die meute

the hills have eyes

the hills run red

high tension

p2 - schreie im parkhaus

from dusk till dawn

the blair witch project

wrong turn

The Descent

ein zombie hing am glockenseil

the hitcher

cabin fever

house of wax

the devils rejects

haus der 1000 leichen

halloween

piranha

land of the dead

dawn of the dead

seed

planet terror

death proof

turistas

pumpkinhead

machete

texas chainsaw massacre

midnight movie

haunted hill

a nightmare on elm street

friday the 13th

freddy vs. jason

hannibal

zombie

man eater

im blutrausch der zombies

30 days of night

the strangers

paranormal activitys

predators

aliens

aliens vs. predarors

langoliers

die purpuren flüsse

creep

mirrors

arac atack

hide and seek

eat the rich

the cave

h 6

sin city

hostel

pathfinder

underworld

shrooms

cold creek manor

der fluch von darkniss falls

meet the feebls

aenigma

alone in the dark

martyrs

hunger

martyrium

28 days/weeks later

ich weiss was du letzten sommer getan hast

day of the dead

night of the living dead

the graves

the crazies

dead snow

mutants

mutant chronikls

the night fliier

saw

the doom - der film

see no evil

ghost ship

stark - the dark half

black sheep

signs - zeichen

der exorzist

district 9

from hell

scanners

survival of the dead

diary of the dead

john rambo

100 tears

tanz der teufel

das hänsel und gretel massacre

donnie darko

broken

daybreakers

beneath - das grauen lebt unter der erde

the reaping

unbekannter anrufer

tödlicher anrufer

the call

the grudge - der fluch

the village - das dorf

die vögel

der fluch der 2 schwestern

nackt und zerfleischt

beim sterben ist jeder der erste

13 geister

cannibal Holocaust

die rache der kannibalen

lebendig gefressen

zombies unter kannibalen

geisterstadt der zombies

das haus an der friedhofsmauer

the expandables

gesichter des todes

hellraiser

cold prey

prey

Da dürfte sicherlich was dabei sein.

...zur Antwort

Soweit meine Kenntnisse in Mathematik mich nicht täuschen, heißt dies, dass unendlich viele Lösungen vorhanden sind.

D.h. man kann alle Zahlen für den X - Wert einsetzen, es ist also eine wahre Aussage

...zur Antwort