Da meine geplante Rufnummerportierung derzeit scheitert, weil meinem bisherigen Anbieter keine Einverständniserklärung zur vorzeitigen Rufnummernportierung (Opt-In) vorliegt, die Frage: Ist diese Einverständniserklärung gleichzusetzen mit einer Verzichtserklärung bei einer Rufnummerübernahme oder was ist das?
Im Internet werde ich bloß auf tausende von "Hilfeseiten" weitergeleitet die alle unterschiedliche Begriffe verwenden, da mein neuer Anbieter die Portierung durchführt(aber meint das mir das s. o. fehlt) hilft mir das eh nicht so richtig.
In der Hoffnung das mir jemand Licht ins Dunkle deRufnummerportierung bringt... lg Desire