Ja, ist es!
Es gibt leider keine Apple-Monitore.
Ja, das ist möglich.
Wenn er von der Forderung nichts weiß, dann ignorieren.
Wenn Du es wirklich willst, dann mach ein Studium an einer
Schauspielschule. Sowas ist aber kein Hobby!
Und selbst bekannte Schauspieler haben es schwer,
geeignete Rollen zu finden. Es ist ein äußerst harter Beruf.
Nein.
Kapitalerträge werden ganz normal in der Einkommensteuer-Erklrärung
angegeben.
Die würde ich auf keinen Fall mehr essen!
Wenn Du einkaufst und verkaufst und das Ganze mit
einer Gewinnabsicht verbunden ist, dann ist es ein Gewerbe.
JA! Ist es.
Ich würde Dein Geld nicht annehmen.
Ab einem bestimmten Betrag muß der Einzahlende
erklären, woher das Geld stammt.
Das ist mal wieder typisch!
Geh arbeiten, dann kannst Du Dir Deine Wohnung einrichten!
Kennst Du den Spruch:
'Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann,
sondern danach, was Du für Deinen Staat tun kannst'?
Eigentlich sind auf den Seiten einer Online-Druckerei
die geforderten Druckvorlagen sehr genau beschrieben.
Warum willst Du den fertigmachen? Bist Du dumm?
An Deiner Stelle würde ich mal kleinere Brötchen backen!
Wenn die Forderung vor Eröffnung entstanden ist,
fließt sie mit in die Insolenzmasse.
Wo ist Dein Problem?
Einfach machen, statt drüber zu lamentieren!
Kannst Du.
Ich würde an Deiner Stelle ganz vorsichtig sein!
Man braucht eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung.
Mehr eigentlich nicht.
Aber eine Versicherung bei Freunden abschließen geht gar nicht.
Hat für mich per se irgendwas fieses!
Versuche das schriftlich mit denen zu klären.
Ansonsten kann ich nur sagen – wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
Und noch ein Tip zu Thema Ratenkauf:
Wenn man kein Geld hat, kann man sich nichts kaufen!
Ich habe es mittlerweile auf 46 Lenze geschafft, ohne jemals
etwas auf Raten zu kaufen.
Grundsätzlich kann eine Insolvenz länger dauern,
das ist richtig.
In der Regel setzt dies aber ein sehr umfangreiches
Verfahren voraus. Beispielsweise eine hohe Anzahl
von Gläubigern mit umfangreichen Verbindlichkeiten,
unklaren Forderungen etc.
Also erstmal kann ich Dich insoweit beruhigen, dass
eine Versagung der Restschuldbefreiung äußerst selten vorkommt.
Versagungsgründe wären z.B. eine Insolvenzstraftat o.ä.