das mein freund ist leider nicht möglich außer mit deinem Herzen.

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Vielleicht noch ein bisschen warten,aber dann kannst essen.2 Stunden oder so.das heilen geht an sich auch recht schnell:ein paar Tage mehr oder weniger.

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Wenn sie nicht mehr kommt auf jeden Fall um die Eier kümmern.

Hatte den selben Fall.

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Schreib einfach höflich zurück, denn ich meine, dass er das erwartet.

Schreib "OK" und "ich freue mich auf das Praktikum".

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Soweit ich weiß, ist das ganze nicht ganz legal.

Solltest du lieber lassen.

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Du darfst es dir mt jedem recht wiederholen.

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Ärger mit Conrad Elektronik

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich habe bei Conrad Elektronik eine Notbook gekauft. Innerhalb der Garantiezeit ging dieses ohne Zutun aus und ließ sich nicht mehr starten. Also ab zu Conrad Elektronik. Eine freundliche Mitarbeiterin nahm alle meine Daten und die Fehlerbeschreibung auf. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass der Rechner sich nicht mehr starten lässt und ich keine Sicherungskopie von meinen Daten ziehen kann. Sie wollte sich darum kümmern.

Das Gerät ging also zum Reparaturservice.

Nach ein paar Tagen wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät an den Hersteller verschickt wurde. Einige Zeit später dann wieder ein Schreiben, dass man den Hersteller angemahnt hätte, wo das Gerät bleibt.

Ca. zwei Wochen später hatte ich einen Verrechnungsscheck von Conrad Electronik in der Post und das war's.

Daraufhin habe ich beim Kundenservice angerufen warum ich einen Verrechnungsscheck bekomme und wo mein Notebook abgeblieben ist. Die Antwort war recht verstörend. Ihr Gerät wurde vom Hersteller verschrottet, daher der Verrechnungsscheck. Wie bitte? Verschrottet? Mein Eigentum?

Dürfen die das einfach so? Und vor allem sind meine Daten vor der angeblichen Verschrottung auch wirklich gelöscht worden? Ich bin mir da nicht so sicher.

Der Hersteller jedenfalls hat das Gerät nicht verschrottet. Das wurde mir von diesem mitgeteilt.

Der Kundenservice von Conrad versucht mich mit Schreiben, welche allesamt aus Textbausteinen bestehen, ruhig zu stellen. Man könnte auch sagen: Was wollen Sie überhaupt, schließlich haben sie einen Scheck bekommen.

Überlegung meinerseits: Ich gebe das mal an die Presse oder einen Anwalt weiter. Eigentum bleibt Eigentum, oder?

Herzlichen Dank fürs Lesen und Antworten.

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Normalerweise darf er das Gerät nicht verschrotten.

Nach Paragraph 903 und 854 im BGB bist du der Eigentümer und du musst entscheiden, ob er es verschrotten darf oder nicht.

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