Das wäre jetzt der 3. Reparaturversuch, richtig? Ob du vom Kaufvertrag zurücktreten darfst weiß ich nicht, jedoch hast du Anspruch auf mindestens ein komplett neues Gerät.
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html