Eigentlich (aber nur eigentlich) nicht zulässig, dies stellt eine sog. Amtsanmaßung dar. Jemand konnte dich für einen echten Polizisten halten. Das würde (sofern du noch nicht vorbestraft bist) eine Geldstrafe bedeuten bzw. im günstigsten Fall will sich kein Staatsanwalt damit beschäftigen und stellt es wegen Geringfügigkeit bzw. mangelndem öffentlichem Interesse ein.
Aber normal kräht an Fasching kein Hahn danach. Viel interessanter wäre für die Polizei die Frage, woher du die Mütze hast.
Liebe Grüße und schönen Fasching!