Über den USB-Anschluss kannst Du kein WLAN-Stick an den Drucker anschließen. Der USB-Anschluss dient ausschließlich dem Anschluss an einen PC bzw. als Steckplatz für einen Speicherstick als Massenspeicher um ggf. Scanaufträge dort abzulegen bzw. Bilder direkt auf dem Drucker auszudrucken (ohne Umweg über den PC).

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Also ich vermute mal, dass Du Hartz IV / ALG II beziehst. In diesem Fall kann ich dir folgendes zur Lektüre empfeheln: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

Dort heißt es, "45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße". Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass "nach der Rechtsprechung auch Säuglinge" als Personen gelten.

Ich würde also meinen Kontakt bei der Behörde freundlich darauf hinweisen, dass ein Kind in Deiner Wohnung lebt und daher gemäß der Rechtsprechung ein Umzug in eine 50² Wohnung nicht erforderlich ist. Sprich: Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.

Vllt. hilft es auch, wenn Du in Deiner Wohnung mal genau ausmisst, wieviel Fläche tatsächlich vorhanden ist. Ggf. kann der Mietvertrag angepasst werden, wenn die angegebenen 60m² nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmen. Also genau messen und auch die Sonderreglungen bei Dachschrägen beachten. Google ist Dein Freund.

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Also da mir mein Dönerschmied keine genauen Kalorienangaben geben kann, habe ich selber mal gerechnet. Die Mengenangaben sind geschätzt: - 40g Sauce (á ca 103 kKal/100g; Durchschnittswert nach diversen Rezepten im Netz errechnet) - 160g Brot (á ca 247 kKal/100g) - 120g Fleisch (á ca 238 kKal/100g) - ca. jeweils 25g Rotkraut, Eisbergsalat, Krautsalat, Tomate.

Wenn man das mal ausrechnet, kommt man auf etwa 786 kKal.

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