Ich habe eine Mahnung per E-Mail erhalten, obwohl ich nie etwas bestellt habe. Es wird auch bereits von der zweiten Mahnung gesprochen, obwohl das die erste Mail ist. Da ich unter 18 bin, kann ich auch gar nichts bestellen.
Sehr geehrter Kunde,
bei der Durchsicht der Zahlungseingänge stellten wir fest, dass Sie die Bestellung Nummer ***** noch nicht beglichen haben.
Artikel: Sony Vaio FFMA 2993,14 Euro
Hiermit verpflichten wir Sie ein letztes Mal, Ihre offene Rechnung zu bezahlen und damit weitere Inkasso-Büro Kosten einzusparen.
Wir müssen Ihnen 14,00 Euro dazu zu der noch offenen Forderung als Mahnung in Rechnung stellen. Wir bitten Sie, den fälligen Betrag bis zum 02.09.2012 auf das angegebene Konto zu überweisen.
Der Überweisungsschein und die Produkten Liste liegen dieser E-Mail als Kopie bei.
Mit verbindlichen Grüßen
FischerShop GmbH Alzey Geschäftsführer: Karoline Böhm Umsatzsteuer-Nr.: DE541653648