Hallo, Depression ist eine ernsthafte Erkrankung. Depression kommt dann zum Ausbruch, wenn es eine psychische Überbelastung gibt und man diese Überbelastung nicht durch andere förderliche Umstände kompensieren kann. Die wichtigsten Infos über therapeutische Möglichkeiten sind in den sogenannten Leitlinien zusammengefasst. Diese Leitlinien gibt es als Ärzte- und Patientenversion. Googel mal "Patientenleitlinie Depression". Diese Leitlinen gibt es übrigens für die meisten psychischen Erkrankungen.

Grüße, DerAllons

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Dein Hund akzeptiert Dich scheinbar nicht als Herrchen, besorge Dir ein vernünftiges Buch über Hundeerziehung und lies darin, wie man die Rangordnung wieder herstellen kann.

Hunde vergessen ihr eigenes Fehlverhalten sehr schnell und können dann Deine Reaktionen nicht mehr mit ihrem Verhalten in Verbindung bringen, daher solltest Du bei solchen Kneifereien kurz und scharf reagieren und ihn dann 5 Minuten mit Nichtachtung strafen. Achte mal darauf, ob er von sich aus die Versöhnung sucht.

Grüße, DA

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Hallo, wenn wir als Holocaust die systematische staatliche Liquidierung "jüdischer" Bürger definieren, dann endete der Holocaust mit der Eroberung des letzten KZ, spätestens mit der Unterzeichnung der Kapitulation. Siehe bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust#Befreiung_der_Lager_durch_Alliierte_und_Konfrontation_der_Bev.C3.B6lkerung

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Hallo, um welche Schule geht es denn? Und welche Konsequenzen befürchtest Du? Was heißt überreagiert? Für eine Antwort braucht es schon mehr Infos.. Grüße

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Die Frage ist so unverständlich. Wer sagt in welcher Sache warum, dass eine Interessenskollision vorliegt?

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Ruf beim Gericht an und frage, ob Du kommen musst und ob Dein Erscheinen zweckmäßig ist. Ohne Anwalt würde ich dort nur hingehen, wenn Dein Erscheinen verpflichtend ist. Das kanst Du dem Ladungsschreiben entnehmen. Gruß

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Vorkasse Rechtsanwalt?

Hallo liebe Rechtsexperten,

demnächst habe ich einen Gerichtstermin in Südbaden, lebe aber mittlerweile im Ruhrgebiet; der Rechtsstreit findet mit meinem ehemaligen Vermieter dort statt. Nun brauche ich natürlich einen dort ansässigen Anwalt zu dem ich aber für ein Vorgespräch nicht einfach mal eben so hinfahren kann, dazu ist das zu weit bzw zu zeit-und kostenaufwändig.

Ich habe daher versucht telefonisch einen dort ansässigen Anwalt zu kontaktieren, wobei es nicht möglich war, direkt mit einem Anwalt zu sprechen sondern das Sekretariat sagte mit, ich möge meine Anfrage schriftlich stellen bzw den Sachverhalt erst mal in groben Zügen mailen, was ich dann auch bei einem der Anwälte getan habe zusammen mit Frage, ob er bereit wäre den Fall zu übernehmen und was ich bezahlen müßte. Der Vollständigkeit halber, habe ich alle Unterlagen zu dem Fall gleich als PDF Datei mitgeschickt.

Nu bekomme ich eine Woche später eine sehr detaillierte Antwort dieses Anwalts, der offensichtlich bereits den ganzen Fall anhand der Anhänge durchgearbeitet hat; er teilte mir per mail seine Einschätzung der Lage mit und stellte gleichzeitig eine Rechnung über 300 Euro (Streitwert ist circa 1500 Euro) für die Durchsicht der Unterlagen.

Ich dachte, mich rührt der Donner, ich bin natürlich nicht davon ausgegegangen, dass dieser Anwalt meine kurze Beschreibung in der mail als Auftrag versteht, meinen Fall durchzuarbeiten sondern mir erstmal mitteilt, ob er überhaupt Intereesse hat, den Fall zu übernehmen und auch gleichzeitig, was ich vorher bezahlen müßte, wenn er die Unterlage durcharbeitet.

Darf der Anwalt denn jetzt einfach so eine Rechnung stellen? Gearbeitet hat er nun tatsächlich, allerdings völlig unaufgefordert.

Wie seht ihr da die Rechtslage? Bin für jede Antwort dankbar!

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Wenn Du ihn nicht beauftragt (mandatiert) hast, arbeitet er ohne Auftrag und auf eigenes Risiko. Du solltest dich dann entscheiden, ob Du ihn nehmen willst, wenn ja, dann erteile ihm den Auftrag und schreibe ihm, dass die 300,-€ auf die Kosten angerechnet werden sollen (er also nicht doppelt abrechnet). Wenn nein, dann bedanke dich für die nicht beauftragte Arbeit und überweise in Anerkennung des Wertes seiner Arbeit faiererweise bspw. die Hälfte. Grüße

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Neben Orthopäden können auch Osteopathen eine wertvolle Hilfe sein. Füße sind extrem gut mit Nerven versorgt und dazu noch komplexe "Organe", da kann es viele Ursachen geben.

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Für eine Beleidigung ist es unerheblich, ob Du sie der Person selbst sagst, oder anderen Personen, es kommt nur darauf an, dass die beleidigte Person von der Beleidigung Kenntnis erlangt. Grüße, DerAlons

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Hallo, nein, relevant für die Fahrtüchtigkeit ist der Blutalkoholgehalt, der Alkohol in der Praline müssste also zunächst ins Blut übergehen und dann zum Zeitpunkt der Fahrt in entsprechender Promillezahl nachweisbar sein. Der Atemgeruch ist nicht entscheidend. Allerdings kann die Polizei bei einer Kontrolle Verdacht schöpfen und dann bei Dir eine Alkoholkontrolle einleiten. Sorge brauchst Du Dir deswegen trotzdem nicht zu machen (vorausgesetzt, es blieb bei dem einen). BG

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