Wer so blöde Fragen stellt, wie will er denn dann beurteilen was die Kirche verdient. Werde Muslimin dann brauchst Du keine Kirchensteuer zu zahlen.

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Leider ist viel Mist geschrieben worden. Natürlich kann man, wenn ein Ehegatte selbständig ist die Klasse III wählen. Der Partner der selbständig ist wiord doch vom FA zu EST-Vorausleistungen veranlagt. Am Jahresende müsst ihr bei der Einkommsteuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Nächstes Jahr müsst ihr uch entscheiden wer welscher Steuerklasse hat, denn dann werden die Vorausleistungen neu festgesetzt. Dann gibt es 3 u 5 oder beide 4.

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30% Behinderung ist nicht gleich Schwerbehindert!Dann musst du schon eine Gelichstellung beantragen. Der jetzige Zustand hat mit deiner Arbeitszit nichts am Hut. Ansaonsten musst du auch weiter Steuer zahlen, es gibt halt einen kleinen Freibetrag. Ist Deine Behinderung so schlimm, dass du wirklich nur 6 Std. arbeiten kannst, dann musst du eine Gleichstellung beantragen.

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Ja im Jahr der Heirat kann bei Zusammenveranlagung für das ganze Jahr die günstige Steuerklasse beanspruchen. Man muß halt eine Jahresausgleich beantragen und erhält das zuviel gezahlte zurück!!!!

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Es sind abzugsfähige Sonderausgaben. Also absetzbar! Nur das gezahlte Krankengeld sofern es das FA erfährt ist dann Einkommen und somit steuerpflichtig nach § 33b (Progressionsvorbehalt),

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Ja die Ortskirchensteuer kann erzwungen werden. Nach der Abgabenordnung hat diese Steuer nichts mit der Kirchensteuer vom Lohn zu tun. Sie kann auch auf Ländereien usw. erhoben werden. Es ist so zu sehen wie eine kommunale Steuer. Es liegt aber im Bereich der der Länder und der Landeskirchen!

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Was Lohnsteuer oder Einkommensteuererklärung? bei Lohnsteuer hat man eine Zeit von 2 Jahreb bei der Einkommensteuer ist die Frist am 31.05.; es wird aber von den FA,S der 30.09. stillschweigend akzeptiert. Ansonsten einfacher Brief mit normaler Erklärung!!!! Erst wenn Zwangsgelder angedroht werden wird es eng!!! Depie

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Die Tageszeitung ist leider nicht absetzbar egal wieviel Sie beruflich genutzt wird! Es muss sich immer um Fachzeitschriften handeln, ist aber klar in § 19 EStG geregelt.

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auf Der Rechnung muß nach dem UST-Recht aber vermerkt sein, das Finanzamt und dass die Steuernummer dort beantragt ist. Für den Rechnungsempfänger falls auch Untzernehmer könnte es sonst eng werden!!!!!!!!!!

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