Meine Güüte, wie jeder hier sein lückenhaftes Halbwissen preisgibt.. die Gesetzeslage ist nicht eindeutig klar was das mitführen kleinerer Mengen (unter 1 Gramm) betrifft meistens kassiert die Polizei das ein und gut is.
Was den Konsum in der Öffentlichkeit angeht ist dieser nur ohne Fremdgefährdung straffrei. Jedoch ist mir unklar wie "Fremdgefährdung" gesetzlich definiert ist. Aber ich gehe mal davon aus, dass man sich keine Sorgen machen muss, wenn man in einem nicht allzu dicht bevölkerten Gebiet mit nem joint spatzieren geht sofern man keine mengen über 1g mitführt.
hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen klarheit schaffen..
lg Deniz ;)