stimmt nicht ganz mit den 25 Jahren, das wäre nur gegeben, wenn du dann noch in der Ausbildung wärst - so hast du keinen Anspruch mehr

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ich kenne zwar deinen Berufsbereich nicht, in den meisten Branchen ist es aber zweitrangig, ob auf dem Zeugnis eine 1 oder eine 2 im jeweiligen Fach steht, denn es kommt vielmehr auf den persönlichen Eindruck im Vorstellungsgespräch und natürlich auch auf die Bewerbung an sich an. Wenn du zudem als Mutter noch überall eine 2 geschafft hast, spricht das doch für dich und die meisten AG werden das auch anerkennen. Ich glaube du bist auf dieser Noten-Schiene viel zu fixiert, bleib einfach gelassen dann wirst du schon einen guten Job bekommen.

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es gibt zig verschiedene Therapeuten und Therapieverfahren (also Methoden), entsprechend kann dir auch nur ein Fachmann raten welche man ggf. auswählen sollte. Naheliegend wärde den behandelnden Kinderarzt zu fragen, die kennen entsprechende Therapeuten und können auch Empfehlungen ausprechen, zu wem man gehen sollte.

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du hast zu wenig Infos gegeben - wieviele Jahre Berufserfahrung hast du? Wie alt bist du? hast du irgendeinen Berufsabschluss? Hast du schon im Büro gearbeitet? In welcher Branche bewirbst du dich? Welche Aufgabenbereiche sollst du dort übernehmen? -Mit diesen Daten könnte man eine ungefähre Schätzung abgeben.

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http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_pn=0&_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_id=resultShort&status=T11 - hier stehen alle Weiterbildungen zu dem Beruf ausführlich beschrieben

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die hier bereits genannten Tipps sind gut, der Kaufpreis kommt mir aber verdächtig niedrig vor, ich denke du solltest hier besonders vorsichtig sein. Der Tüv bietet auch z.B. Gebrauchtwagenbegutachtungen an, so etwas könntest du ja ggf. vor Kauf auch in Anspruch nehmen.

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nein, geht nicht

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Die Arbeitsagentur gibt für Fachschulen-Betriebswirte tarifliche Bruttogrundvergütungen von € 2.970 bis € 3.252 pro Monat an, entsprechend ist natürlich die Frage interessant, ob dein Arbeitgeber einem Tarifvertrag angeschlossen ist. Ansonsten würde ich mal hier gucken: http://www.gehaltsvergleich.com/mitmachen.html

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unter berufenet arbeitsagentur bekommst du im Netz alle Infos zu den Berufen Erzieher / Heimerzieher, dass Thema Heimerziehung ist natürlich umfassender aber auch da gibt es zig Seiten  über google, die Rechtlichen Grundlagen befinden sich dazu im 8. Sozialgesetzbuch, bei der praktischen Ausgestaltung und den einzelnen Angeboten gibt es aber riesige Unterschiede von Heim zu Heim, da wirst du dich mal etwas einlesen müssen.

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das ist doch dann wohl ein Garantiefall

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arbeitslos melden kannst du dich immer, Arbeitslosengeld 1 bekommst du aber nur, wenn du die letzten Jahre freiwillig als Selbstständige in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast, ansonstem musst du Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen

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sehe ich auch so, wie ich Emperie verstehe müsstes du dann doch ansonsten Erkenntnisse aus eigenen Beobachtungen / Untersuchungen auswerten und nicht nur bestimmte Sachverhalte zusammenfassen.

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sehr komisch, die Befristung macht eigentlich keinen Sinn, da du während der Probezeit sowieso gekündigt werden könntest, die Befristung darf allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden (nach Teilzeitbefristungsgesetz)- ein befristeter Vertrag endet zudem grundsätzlich mit seinem Ablauf

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geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Vorrangig werden die euch Beratungsangebote als Familie unterbreiten, in der Hoffnung, dass du mit fortlaufender Beratung dort wohnen bleiben kannst. Wenn das mit der beratung trotzdem nicht funktioniert, kannst du evtl. in einer Jugendhilfeeinrichtung wohnen, wobei viel Jugendämter das nur bis zum 18. Geburtstag bezahlen. Deine Eltern sind bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig und können dich nicht rauswerfen - wenn doch müssen sie entweder die Kosten fürs Heim oder für deine Wohnung und den Lebensunterhalt tragen. Wenn du in der Ausbildung bist hast du mit einer eigenen Wohnung evtl. Anspruch auf Berusausbildungsbeihilfe oder Wohngeld, Leistungen im Hartz-4 Bereich bekommst du aber nicht.

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ganz einfach - Testament aufsetzen und verfügen, wer im Todesfall die Versorgung des Kindes übernehmen soll - allerdings würde dann trotzdem noch das Jugendamt die Geeignetheit der gewünschten Pflegeeltern / Paten  feststellen müssen (wenn es zu der Situation käme)

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